Als Wohnort eines Kindes gilt der Ort, an dem mindestens ein Elternteil wohnt. Es ist üblich, den Wohnort durch Anmeldung (Anmeldung) zu bestimmen.
So melden Sie ein Kind in der Wohnung ihres Mannes an
Die Besonderheiten der Registrierung hängen davon ab, wer der Eigentümer der Wohnung ist. Laut Gesetz dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nicht allein auf dem Wohnraum anmelden. Dies ist nur möglich, wenn eine Anmeldung der Eltern oder eines von ihnen vorliegt. Wenn Sie ein Kind bei Ihrem Ehemann anmelden möchten, müssen Sie daran denken, dass die Anwesenheit anderer Eigentümer die Zustimmung jedes einzelnen von ihnen erfordert.
Dasselbe gilt, wenn der Ehemann Eigentümer der Wohnung ist, aber woanders gemeldet ist. Dann ist die in der Anmeldung angegebene Zustimmung des Wohnungseigentümers erforderlich.
Wohnt der Ehemann auf der Grundlage eines Sozialmietvertrages in einer Wohnung, so kann nur der Mieter des Wohngebäudes mit Zustimmung aller darin gemeldeten Personen eine Anmeldung vornehmen. Die Registrierung Dritter ist nur unter Einhaltung der Normen zur Wohnraumversorgung möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt
Um ein Kind in der Wohnung ihres Mannes anzumelden, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Die Originale und Fotokopien aller erforderlichen Dokumente müssen beim Passamt der Wohnungsabteilung eingereicht werden. Die Zulassungsbescheinigung und alle Dokumente müssen beglaubigt sein. Außerdem wird die Aufenthaltserlaubnis notariell beglaubigt. Sie können eine solche Erklärung auch in Anwesenheit von Mitarbeitern des Wohnungsamts mit eigener Hand schreiben. Dann ist die notarielle Beglaubigung nicht erforderlich.
Am Ort der Registrierung beider Elternteile müssen Sie Auszüge aus dem persönlichen Konto ziehen. Außerdem benötigen Sie den Reisepass Ihres Vaters. Mit diesen Dokumenten müssen Sie sich an das Passamt wenden. Die Geburtsurkunde des Kindes ist dem Antrag auf Anmeldung von Kindern im eigenen Wohnraum beizufügen.
Wenn die Kinder dauerhaft an einem Ort gemeldet sind und der Ehemann vorübergehend gemeldet wird, muss der ständige Meldeort nicht verlassen werden.
Wird das Kind nach der Scheidung in der Wohnung des Ehemannes gemeldet, ist ein Antrag der Mutter erforderlich. Dem ist eine Geburtsurkunde beigefügt. Sie können eine Bescheinigung verlangen, dass das Kind nicht bei der Mutter gemeldet ist.
Wenn der Ex-Ehemann Eigentümer der Wohnung ist, ist die Zustimmung der anderen Mieter für die Anmeldung des Kindes nicht erforderlich. Vor allem, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist.
Sind Mutter und Vater in verschiedenen Städten gemeldet, kann das Kind ohne dessen Zustimmung in der Wohnung des Ehemannes gemeldet werden. Denn der Wohnsitz von Minderjährigen ist der Wohnsitz ihres gesetzlichen Vertreters.