Die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis in der Wohnung eines Ehemannes hängt davon ab, ob diese privatisiert ist, wenn ja, wem sie gehört (der Ehemann oder eine andere Person) und wie viele Personen darin gemeldet sind. Bei der Anmeldung in einer kommunalen Wohnung sind die ehelichen Beziehungen wichtig. In anderen Fällen - nur die Zustimmung des vorgeschriebenen und vor allem - des Eigentümers.
Notwendig
- - Grundlage für die Registrierung: eine Erklärung des Eigentümers, ein Vertrag eines freien Wohnungsnutzers oder beim Einzug in eine städtische Wohnung eine Heiratsurkunde, der Reisepass des Ehemanns und die Zustimmung aller in der Wohnung gemeldeten Personen;
- - Antrag auf Registrierung am Wohnort;
- - der Pass;
- - Abfahrtsblatt, falls vorhanden.
Anleitung
Schritt 1
Die beste Option, wenn der Ehemann Eigentümer einer Wohnung ist, in der niemand außer ihm oder sogar er selbst registriert ist. In dieser Situation reicht es aus, wenn Ihnen seine Erklärung eine Wohnung zur Verfügung stellt, die er bei einem Notar oder direkt bei der Einreichung von Unterlagen beim Wohnungsamt oder beim Bundesmigrationsdienst bescheinigen muss.
Ist der Ehemann nicht allein gemeldet und/oder gehört ihm die Wohnung nicht (auch wenn der Eigentümer an einem anderen Ort gemeldet ist), ist ein Vertrag über die kostenlose Nutzung der Wohnräume abzuschließen. Dieses Dokument wird vom Eigentümer, Ihnen und allen in der Wohnung angemeldeten Erwachsenen im Beisein eines Notars oder eines Mitarbeiters des Wohnungsamtes oder des Bundesmigrationsdienstes unterschrieben und von diesem beglaubigt.
Schritt 2
Wenn Ihr Mann in einer Gemeindewohnung gemeldet ist, muss eine Heiratsurkunde vorgelegt werden. Darüber hinaus ist die Zustimmung zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis von allen in diesem Raum registrierten Erwachsenen erforderlich. Die Zustimmung wird auch von einem Notar oder einem Mitarbeiter des Wohnungsamtes oder des Bundesmigrationsdienstes beglaubigt.
Schritt 3
Wenn Sie einen der oben genannten Meldegründe haben, können Sie sich mit einem Pass und einem Antrag auf Anmeldung am Wohnort an die Passstelle des Wohnungsamtes oder die Gebietsabteilung des FMS wenden.
Wenn Sie Ihren bisherigen Wohnort nicht verlassen haben, füllen Sie den entsprechenden Abschnitt des Antrags aus. Andernfalls legen Sie das Abfahrtsblatt vor, falls vorhanden.