Wie Man Einen Satz Umwandelt

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Wie Man Einen Satz Umwandelt
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Anonim

Bei der Verurteilung spielen mildernde Umstände eine wesentliche Rolle, deren Vorliegen die Freiheitsstrafe erheblich verkürzen oder sogar das Maß der Zurückhaltung zugunsten des Angeklagten ändern kann.

Wie man einen Satz umwandelt
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Anleitung

Schritt 1

Mildernde Umstände sind eine Kombination von Handlungen und Lebenssituationen, die dazu führen können, dass sich das Gericht herablässt. Bedingt lassen sich diese Umstände in zwei große Gruppen einteilen: persönliche und psychische Umstände und äußere Umstände.

Schritt 2

Die erste Gruppe umfasst die Umstände, die den moralischen Charakter des Angeklagten und seinen psychischen Zustand charakterisieren. Das Gericht wandelt die Strafe um, wenn:

- der Angeklagte hat zum ersten Mal eine Straftat begangen (die sozialgefährdende Tat hat Ausnahmecharakter und ist nicht systematisch);

- der Angeklagte hat während der Schwangerschaft ein Verbrechen begangen;

- Der Angeklagte hat aus Mitleid mit dem Opfer rechtswidrige Handlungen begangen (zum Beispiel trennt eine Person, die einen hoffnungslosen Patienten pflegt, ihn auf seinen persönlichen Wunsch des Patienten von lebenserhaltenden Geräten);

- der Angeklagte selbst gestanden, bereut und die Ermittlungen aktiv unterstützt hat;

- der Angeklagte hat dem Opfer unmittelbar nach Begehung der Straftat medizinische und andere Hilfe geleistet;

- Der Angeklagte erklärt sich bereit, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden des Opfers zu ersetzen (freiwillige Entschädigung für materiellen und moralischen Schaden).

Schritt 3

Mildernde Umstände äußerer Natur, die geeignet sind, die Strafe umzuwandeln:

- Kleinkinder, Behinderte, ältere schwerkranke Angehörige, die vom Beschuldigten abhängig sind;

- schwierige Lebensumstände (deren Vorhandensein und das Ausmaß ihres Einflusses werden vom Gericht im Einzelfall festgestellt);

- körperliche oder seelische Nötigung des Beschuldigten zur Begehung einer Straftat durch Dritte (Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer materiellen, dienstlichen oder sonstigen Abhängigkeit sowie sonstiger psychischer Druckmechanismen);

- Überschreiten der Grenzen der notwendigen Verteidigung (dieser Punkt umfasst Handlungen des Angeklagten, die darauf abzielen, sich selbst und andere zu schützen).

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