Die Verfassung der Russischen Föderation sieht das Recht der Bürger vor, gegen Handlungen (Untätigkeit) und Entscheidungen staatlicher Behörden und ihrer Beamten sowie lokaler Selbstverwaltungsorgane Berufung einzulegen. Diese Regel gilt auch für die Beschlüsse des Entwurfsausschusses.
Anleitung
Schritt 1
Das Beschwerderecht gegen die Entscheidungen der Entwurfskommission ist in § 28 Abs ein Gericht (Gericht). Eine Berufung bei einer höheren Einberufungskommission steht der späteren gerichtlichen Berufung derselben Entscheidung nicht entgegen.
Schritt 2
Das Verwaltungsverfahren zur Anfechtung der Entscheidungen des Entwurfsausschusses sieht vor, dass ein Bürger, der mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, beim Entwurf des Ausschusses einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation Einspruch einlegt. Diese Beschwerdemethode ist im Bundesgesetz "Über das Verfahren zur Prüfung von Beschwerden von Bürgern der Russischen Föderation" vorgesehen, das die Anforderungen für eine schriftliche Beschwerde festlegt.
Schritt 3
Geben Sie darin zunächst den Namen des entsprechenden Entwurfsausschusses an, an den die schriftliche Beschwerde gesendet wird, Ihren Nachnamen, Vornamen, Vatersnamen, Adresse. Mangels Angaben zum Antragsteller wird auf die Beschwerde nicht reagiert, da anonyme Nachrichten nicht berücksichtigt werden. Beschreiben Sie im Text der Beschwerde den Kern der Beschwerde und die Liste der ihr beigefügten Unterlagen zur Untermauerung Ihrer Argumente. Die Beschwerde muss von Ihnen persönlich unterschrieben werden.
Schritt 4
Die Prüfung einer Beschwerde unterliegt keiner staatlichen Gebühr. Das Gesetz sieht keine Frist für eine Verwaltungsbeschwerde vor, daher ist sie nach Erlass der angefochtenen Entscheidung jederzeit möglich. Die Prüfung der Beschwerde erfolgt innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Einberufungskommission.
Schritt 5
Falls Sie mit der Entscheidung des Entwurfsausschusses der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, vor Gericht Berufung einzulegen. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, in dem auch die entstandene strittige Situation beschrieben werden muss. Dem Antrag sind die Entscheidung des Entwurfsausschusses sowie Nachweise für die Gültigkeit Ihrer Ansprüche beizufügen. Der Antrag beim Gericht muss innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Entscheidung gestellt werden, gegen die Sie Berufung einlegen werden. Die Prüfung des Antrags erfolgt innerhalb von zehn Tagen.