Der Richter kann sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen entscheiden. Wenn Sie der Meinung sind, dass sie nicht ausreichend begründet ist, Ihren Interessen nicht entspricht oder sogar rechtswidrig ist, muss die Entscheidung des Richters im Berufungsverfahren angefochten werden.
Anweisungen
Schritt 1
Gegen die Entscheidung des Magistrats können Sie innerhalb von 10 Tagen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Gerichtssaal Berufung einlegen. Im Tenor der Entscheidung ist immer angegeben, bei welchem Gericht Sie Berufung einlegen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie selbst kompetent Beschwerde einlegen können, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Ihren gesetzlichen Vertreter.
Schritt 2
Nehmen Sie ein leeres A4-Blatt mit, um Ihre Beschwerde einzureichen. Geben Sie in der oberen rechten Ecke den Namen des Gerichts an, an das die Beschwerde gerichtet ist, Ihre persönlichen Daten, einschließlich Reisepass, Adresse Ihres Wohnorts und die Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind. Geben Sie im Haupttext des Berufungsdokuments gegen die Entscheidung des Magistrats alle Ihre Forderungen und Beschwerden gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung an. Fügen Sie der Beschwerde unbedingt alle Zertifikate und Dokumente bei, die Ihre Argumente bestätigen. Vergessen Sie nicht, das Datum der Beschwerde anzugeben und Ihren Namen zu unterschreiben.
Schritt 3
Wenn Ihre Beschwerde mit Fehlern oder Verstößen versehen ist, kann der Richter sie ruhen lassen, damit Sie Zeit haben, alle Ungenauigkeiten zu korrigieren.
Schritt 4
Nach Prüfung Ihrer Beschwerde hat das Gericht das Recht, Ihren Antrag unberücksichtigt zu lassen oder das Verfahren ganz einzustellen.
Schritt 5
Wird Ihre Beschwerde dennoch zur Prüfung angenommen, wird auf dieser Grundlage ein neuer Prozess anberaumt, in dem neue Beweise und Beweismittel zum vorliegenden Fall vorgelegt werden können. Nach Prüfung aller neuen Umstände des Falles durch das Gericht und Anhörung der Zeugenaussagen der Parteien wird eine neue Entscheidung erlassen.
Schritt 6
Sie haben das Recht, nicht alle Entscheidungen des Richters anzufechten, sondern nur einen Teil davon, beispielsweise die Höhe der Klage oder die Verletzung der Rechte der Prozessbeteiligten.