Unter genehmigtem Kapital wird der Betrag verstanden, der ursprünglich von den Eigentümern der Organisation eingebracht wurde, um ihre satzungsgemäßen Aktivitäten sicherzustellen. Das genehmigte Kapital kann sowohl in bar als auch in Form von Vermögensgegenständen oder Wertpapieren eingebracht werden, die in bar verbucht werden.
Anleitung
Schritt 1
Zweck der Bildung des genehmigten Kapitals ist die Bereitstellung eines finanziellen Startpakets für die Unternehmensgründung sowie die Gewährung von Kreditgarantien während des gesamten Betriebs der Organisation. Im Zusammenhang mit seiner Garantiefunktion kann das genehmigte Kapital nicht in einem willkürliche Weise. Die Höhe des genehmigten Kapitals muss immer Eigentum der Organisation sein und ihre Kreditwürdigkeit und Solvenz bestätigen.
Schritt 2
In Fällen, in denen es notwendig wird, einen Teil des genehmigten Kapitals aus dem Umlauf der Organisation zu entnehmen, stellt die Herabsetzung des genehmigten Kapitals als erster und zwingender Schritt die Herabsetzung des genehmigten Kapitals je nach Eigentumsform des Organisation.
Schritt 3
So kann bei einer LLC eine Herabsetzung des genehmigten Kapitals durch Herabsetzung des Wertes der Aktien der Teilnehmer oder durch Einziehung eines Teils der zur LLC gehörenden Aktien des genehmigten Kapitals oder deren Liquidation erfolgen für die Satzung der Aktiengesellschaft Die Herabsetzung des genehmigten Kapitals sollte nach einem strengen, in der Gesetzgebung vorgeschriebenen Verfahren erfolgen.
Schritt 4
Das Verfahren beginnt mit der Beschlussfassung, für die es erforderlich ist, eine Gründer- oder Gesellschafterversammlung abzuhalten. Innerhalb von drei Tagen ab dem Datum des offiziellen Beschlusses zur Herabsetzung des genehmigten Kapitals sollte dies den Finanzbehörden mitgeteilt und eine Neuauflage der Gründungsdokumentation unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen erstellt werden.
Schritt 5
Der nächste Schritt sollte darin bestehen, alle Gläubiger der Organisation über die eingeführten Änderungen zu informieren. Erst nach diesem Schritt erfolgt die Registrierung von Änderungen, die Eintragung in die USR der juristischen Personen und die Ausstellung einer Bescheinigung. Ab diesem Zeitpunkt wird das genehmigte Kapital offiziell reduziert und die freigegebenen Mittel können der Organisation entnommen werden.