Nach § 93 Abs. 2 des Bundesgesetzes "Aktiengesellschaft" verpflichtet sich ein Aktionär einer Gesellschaft, auch durch den Erwerb von mehr als 20 % der Anteile einer Organisation, eine verbundene Gesellschaft zu sein, dies der Gesellschaft mitzuteilen. Eine solche Mitteilung erfolgt in der Regel in Form eines Informationsschreibens.
Anweisungen
Schritt 1
In der oberen rechten Ecke der Seite geben wir die Position und den vollständigen Namen des Leiters der Organisation an, an den dieses Schreiben gerichtet ist, sowie den vollständigen Namen des Aktionärs, der über den Erwerb einer bestimmten Anzahl von Aktien informiert.
Schritt 2
Wir schreiben in die Mitte den Satz "Informationsbrief" und schreiben dann einen Satz ähnlich dem folgenden:
„In Übereinstimmung mit Artikel 93 des Bundesgesetzes“über Aktiengesellschaften “teile ich Ihnen mit, dass Ivan Ivanovich. infolge der Unterzeichnung der Verträge über den Kauf und Verkauf von Aktien Nr. 05-A und Nr. 06-A Ivanovich besitzt 28 (achtundzwanzig) eingetragene Stammaktien der geschlossenen Aktiengesellschaft „Beispiel“(ZAO „Beispiel“), was 28% des genehmigten Kapitals von ZAO „Beispiel“entspricht.
Schritt 3
Wir vermerken am Ende des Briefes das Datum der Erstellung und die Unterschrift des Verfassers.