Nach dem Wohnungsgesetz verliert der Ex-Ehepartner das Recht, in der Wohnung zu wohnen. Die Scheidung muss aufgrund eines gemeinsamen Antrags oder einer gerichtlichen Entscheidung beim Standesamt eingetragen werden. So muss die Ex-Frau nach Beendigung der Ehe aus der Wohnung ausziehen und sich abmelden. Dies darf jedoch freiwillig nicht geschehen. In diesem Fall lohnt es sich, mit einer Klage wegen des Verlusts des Wohnrechts der Ex-Frau vor Gericht zu gehen, die Abmeldungsgründe sind ein Gerichtsbeschluss und ein Vollstreckungsbescheid.
Anleitung
Schritt 1
Bereiten Sie eine Forderungsanmeldung vor.
Schritt 2
Bezahlen Sie die staatliche Abgabe für einen nicht eigentumsrechtlichen Anspruch.
Schritt 3
Fügen Sie dem Antrag Nachweise über das Eigentum an der Wohnung, Scheidung, Bescheinigungen über die Aufenthaltsdauer des Ehegatten in der Wohnung, die Beteiligung an der Privatisierung, den tatsächlichen Wohnort der Ex-Frau und der Kinder bei.
Schritt 4
Erhalten Sie eine gerichtliche Entscheidung mit Inkrafttretensvermerk und Vollstreckungsbescheid.
Schritt 5
Beantragen Sie die Abmeldung Ihrer Ex-Frau und legen Sie die Unterlagen dem Passbeamten vor.
Schritt 6
Das Gericht hat das Recht, die Ausweisung und Abmeldung zu verweigern und eine Frist für den vorübergehenden Aufenthalt des ehemaligen Ehegatten festzulegen. In diesem Fall sollten Sie nach Ablauf der Frist einen neuen Anspruch beim Gericht geltend machen.