Verfahrensbeteiligte können per Einschreiben mit Kündigung, Vorladung, Telegramm, Telefax, E-Mail und SMS benachrichtigt werden. Es spielt keine Rolle, welche Methode das Gericht für die Zustellung wählt, Hauptsache ist, dass die Person fristgerecht geladen wird und die Tatsache der Zustellung der Zustellung bestätigt wird. Dem Zusteller ist eine Ladung nach den im Verfahrensablauf festgelegten Regeln zuzustellen.
Anleitung
Schritt 1
Die Gerichtssitzung ist so einberufen, dass alle am Verfahren beteiligten Personen rechtzeitig informiert werden und sich auf die Prozessführung vorbereiten können. Die Vorladungen werden am nächsten Tag nach der Entscheidung des Richters über die Ernennung des Falles zur Hauptverhandlung verschickt.
Schritt 2
Der Richter ordnet die Zustellung von gerichtlichen Mitteilungen und Vorladungen per Post oder an eine bestimmte Person an. Zur Umsetzung des Legalitätsprinzips wird die Vorladung dem Bürger persönlich übergeben. In diesem Fall muss der Adressat das an das Gericht zurückgesandte Dokument, beispielsweise eine Postbenachrichtigung oder eine Vorladung, unterschreiben. Gleichzeitig werden Datum und Uhrzeit der Zustellung des Gerichtsbescheids protokolliert.
Schritt 3
Wird der Organisation Zeit und Ort der Verhandlung oder die Durchführung einer gesonderten Verfahrenshandlung mitgeteilt, wird die Vorladung einem Beamten oder einer bevollmächtigten Person übergeben, die verpflichtet ist, auf der Rückseite der Vorladung oder Anzeige unter Angabe der Datum (und Uhrzeit.
Schritt 4
Einem Bürger, der zum Zeitpunkt der Zustellung an die Anschrift der Mahnung abwesend ist, kann ein volljähriger Familienangehöriger zugestellt werden, der mit der vorgeladenen Person zusammenlebt und sich bereit erklärt, ihm die Mitteilung zu machen. Einem Bürger, für den ein Antrag auf Anerkennung als geschäftsunfähig oder handlungsunfähig gestellt wurde, wird die Mitteilung nur ihm persönlich zugestellt.
Schritt 5
Ist der Adressat vorübergehend abwesend und kennen nahestehende Personen den Ort seiner Abreise und das Datum seiner Rückkehr, muss der Briefträger diese Angaben auf dem Rücken der Vorladung oder der Postbenachrichtigung wiedergeben. Wohnt ein Bürger tatsächlich nicht unter der in der Klageschrift angegebenen Adresse, kann eine Mitteilung an seinen Arbeitsplatz gerichtet werden.
Schritt 6
Wird die Verhandlung vertagt, bestimmt der Richter vor Ort den Zeitpunkt der nächsten Verhandlung in der Sache und teilt dies den anwesenden Teilnehmern mit einem Protokoll der Gerichtsverhandlung mit. Personen, die nicht vor Gericht erschienen sind, kann eine Ladung durch einen Verfahrensbeteiligten zugestellt werden, der sich bereit erklärt hat, den Bescheid zuzustellen. Dieselbe Person ist verpflichtet, die Rückseite der Vorladung mit der Unterschrift des Adressaten zurückzusenden.
Schritt 7
Lehnt der Adressat die Annahme der Ladung ab, wird das dem Gericht zurückgegebene Schriftstück von einer uninteressierten Person entsprechend vermerkt. Andernfalls ist ein Bürger, der sich weigert, die Mitteilung anzunehmen, befugt, die Zustellung der Vorladung unter Berufung auf die Bösgläubigkeit der Person anzufechten, die versucht hat, ihm die Mitteilung zuzustellen.