Bei Geschäften, die die Interessen von Kindern berühren, ist in allen Fällen eine Erlaubnis der Vormundschaftsbehörde einzuholen. Dies gilt insbesondere für den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien, die einem Minderjährigen gehören. Es ist notwendig, eine Erlaubnis einzuholen, damit Kinder nicht durch Handlungen von Erwachsenen in ihren Rechten verletzt werden.
Anleitung
Schritt 1
Denken Sie vor einer Transaktion mit dem Eigentum eines Minderjährigen daran, dass Sie die Zustimmung der Vormundschaft und der Vormundschaftsbehörden einholen müssen. Dies muss im Voraus erfolgen, andernfalls kann die Transaktion ungültig werden. Um die Erlaubnis der Vormundschaftsbehörde zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Notarantrag stellen. Zweitens müssen Sie als Elternteil eines Minderjährigen Ihren Antrag stellen. Wenn das Kind keine Eltern hat, müssen dem Dokumentenpaket Bescheinigungen beigefügt werden, die diese Tatsache und den Grund für ihre Abwesenheit bestätigen (dies kann eine Sterbeurkunde, eine gerichtliche Entscheidung über die Entziehung der Elternrechte usw. sein).
Schritt 2
Zusätzlich zu allen aufgeführten Dokumenten wird auch eine Erklärung des Minderjährigen selbst benötigt (sofern er das 14. Lebensjahr bereits vollendet hat) sowie alle Dokumente für die Immobilie, für die die Transaktion durchgeführt wird. Außerdem benötigen Sie eine Geburtsurkunde für ein minderjähriges Kind.
Schritt 3
Wenn Sie das gesamte Dokumentenpaket zur Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde bringen, sind Sie verpflichtet, im Beisein von Fachleuten der Vormundschaftsbehörde Unterschriften und Daten zu setzen. Denken Sie außerdem daran, dass der Antrag von Ihnen nur akzeptiert wird, wenn Sie ein vollständiges Paket der erforderlichen Unterlagen mitgebracht haben. Alle diese Unterlagen müssen sowohl im Original als auch in Kopie vorgelegt werden.
Schritt 4
In einigen Fällen sind die Vormundschaftsbehörden nicht so streng in Bezug auf die Anzahl der Dokumente, die Sie zur Prüfung einreichen. Experten empfehlen daher unbedingt zu klären: Ist es möglich, keine Unterlagen mitzubringen und welche sind erforderlich?