Aufbau Und Arbeitsweise Des Amtsgerichts

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Aufbau Und Arbeitsweise Des Amtsgerichts
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Die typische Struktur eines Amtsgerichts umfasst einen Richter, seinen Assistenten, eine Sekretärin, einen Sachbearbeiter und einen Kurier. Die Arbeitszeiten von Friedensrichtern unterscheiden sich in der Regel nicht von denen anderer staatlicher Organe.

Aufbau und Arbeitsweise des Amtsgerichts
Aufbau und Arbeitsweise des Amtsgerichts

Die Amtsgerichte sind eine besondere Kategorie von Justizorganen, die im Rahmen der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen entscheiden. Die äußere Struktur der Amtsgerichte richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Gerichtsbezirks. So bestimmt ein spezielles Bundesgesetz, dass ein Gerichtsbezirk mit einem Amtsgericht mit einer Bevölkerung von fünfzehn bis zweiundzwanzigtausend Menschen gebildet wird. Wenn es in der Siedlung keine solche Bevölkerungszahl gibt, wird dennoch eine Gerichtsabteilung geschaffen. Wird die angegebene Anzahl überschritten, werden mehrere Parzellen erstellt. Die Lasten zwischen den Amtsgerichten können durch Beschluss der Vorsitzenden der jeweiligen Amtsgerichte verteilt werden.

Interne Struktur des Amtsgerichts

Die interne Struktur eines jeden Amtsgerichts ist ebenfalls spezifisch, da ihm die für andere Gerichtsorgane typische Unterteilung in Kollegien fehlt. Zu dieser Struktur gehören in der Regel der Magistrat selbst sowie sein Assistent, Sekretär, Schreiber, Kurier. Die konkrete Mitarbeiterliste richtet sich nach der Zahl der Friedensrichter, der Arbeitsbelastung in bestimmten Rechtsgebieten. Manchmal werden die Aufgaben des Hilfspersonals kombiniert, um die Arbeitseffizienz zu verbessern. So werden die Funktionen des Gerichtsschreibers häufig seiner Sekretärin übertragen. Beim Amtsgericht gibt es keinen Vorsitzenden, da diese Organe eigentlich bei den Amts- oder Stadtgerichten tätig sind.

Arbeitsweise des Amtsgerichts

Die Arbeitsweise eines Amtsgerichts unterscheidet sich in der Regel nicht in wesentlichen Merkmalen. In der Regel arbeiten diese Justizbehörden an Wochentagen, ihr Arbeitstag beginnt um neun Uhr morgens und endet um achtzehn Uhr abends. Die Mittagspause ist auf dreizehn bis vierzehn Stunden festgelegt. Während der festgelegten Arbeitszeit werden Dokumente entgegengenommen und ausgestellt, Gerichtsverhandlungen anberaumt und abgehalten. Die Besonderheiten der Tätigkeiten und Beschäftigungsformen der Hilfskräfte werden vom Magistrat in Abhängigkeit von der aktuellen Verfahrenszahl, der Zahl der Ernennungen und sonstigen wesentlichen Umständen selbst festgelegt. Funktionen im Betriebsmodus werden oft durch die klimatischen Besonderheiten einer bestimmten Siedlung, Feiertage, erklärt.

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