Auf Welcher Straßenseite Soll Der Radfahrer Fahren?

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Anonim

Radfahrer sind vollwertige Verkehrsteilnehmer. Da das Fahrrad direkt zu Fahrzeugen gehört, muss sich der Radfahrer auf der rechten Straßenseite bewegen. Wenn sich ein Radfahrer jedoch zu Fuß fortbewegt und nur sein Fahrrad fährt, muss er auf der linken Straßenseite gehen, da er als Fußgänger agiert.

Auf welcher Straßenseite soll der Radfahrer fahren?
Auf welcher Straßenseite soll der Radfahrer fahren?

Radfahrer über 14 Jahre

Das Fahrrad ist allen anderen Verkehrsmitteln gleichgestellt. Aus diesem Grund hat der Radfahrer die einschlägigen Verkehrsregeln einzuhalten. Seit April 2014 sind 6 Punkte von 24 Abschnitten der Verkehrsregeln den Radfahrern gewidmet.

Danach ist die Fortbewegung von Radfahrern über 14 Jahren (in absteigender Reihenfolge) erlaubt: auf einem Rad- oder Radweg oder auf einem bestehenden Sonderfahrstreifen für Radfahrer; am rechten Fahrbahnrand; am Straßenrand; auf der Fußgängerzone.

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes nächste Element in der oben genannten Liste das Fehlen des vorherigen impliziert. Mit anderen Worten, wenn ein Radfahrer die Möglichkeit hat, sich auf einem Radweg fortzubewegen, sollte er auf keinen Fall auf der Fahrbahn fahren. Ist dies jedoch nicht der Fall, so ist der rechte Fahrbahnrand der erlaubte Bewegungsort.

Zusätzlich zu den oben genannten Regeln gibt es noch einige weitere Klarstellungen. Die Fortbewegung auf der Fahrbahn ist nur möglich, wenn die Breite des Fahrrads mehr als 1 Meter beträgt und die Bewegung der Radfahrer in einer Säule erfolgt.

Sie können sich auf dem Geh- oder Fußweg nur bewegen, wenn der Radfahrer ein Kind unter 7 Jahren begleitet, das auch mit dem Fahrrad unterwegs ist. Oder wenn ein Radfahrer ein gleichaltriges Kind in seinem Fahrzeug mitnimmt.

Wenn sich Radfahrer am rechten Fahrbahnrand bewegen, sollten sie nur einspurig hintereinander fahren. Die Bewegung in zwei Reihen ist nur erlaubt, wenn die Gesamtbreite der Radfahrer weniger als 0,75 m beträgt.

Radfahrer unter 14 Jahren

Radfahrer, die zwischen 7 und 14 Jahre alt sind, bewegen sich auf Gehwegen, Rad- und Radwegen und Fußgängerwegen sowie in Fußgängerzonen.

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen auf der Straße und am Straßenrand nicht mit dem Fahrrad fahren. Und die Fortbewegung von Radfahrern unter 7 Jahren ist nur in Fußgängerzonen möglich.

Es gibt noch einen weiteren wichtigen Punkt in den Regeln für den Verkehr in Fußgängerzonen und anderen überfüllten Orten. Gemäß den Regeln darf der Radfahrer beim Fortbewegen auf Gehwegen, Fußwegen, Straßenrändern und Fußgängerzonen die Bewegung aller anderen Personen nicht behindern. Wenn eine Unannehmlichkeit für Fußgänger entsteht, muss der Radfahrer aus dem Fahrzeug aussteigen und sich als Fußgänger weiterbewegen.

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