So Melden Sie Sich Offiziell An

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Zur Erlangung der Bürgerrechte am Wohnort ist eine amtliche Registrierung erforderlich. Sie können sich beim Bezirksamt für Siedlung und Registrierung offiziell registrieren lassen.

So melden Sie sich offiziell an
So melden Sie sich offiziell an

Notwendig

  • - Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation
  • - Pässe von Hausbesitzern, bei denen Sie sich registrieren werden
  • - Bescheinigung über die staatliche Registrierung des Gesetzes oder Sozialarbeitsvertrag
  • - Vereinbarung der Transaktion (Kauf und Verkauf, Spende usw.)
  • - Fotokopien aller Dokumente

Anweisungen

Schritt 1

Bestimmen Sie, welche Registrierungsart Ihnen zur Verfügung steht. Die Registrierung gilt als offiziell, sowohl vorübergehend als auch dauerhaft. Befristet wird für einen bestimmten Zeitraum, für sechs Monate, ein Jahr oder länger ausgestellt. Es sieht aus wie ein Blatt Papier mit einem Siegel und Ihren Daten. Permanent hat keine zeitliche Begrenzung und wird durch einen Stempel im Reisepass angezeigt.

Schritt 2

Auf dem gesetzlich zu Ihnen gehörenden Wohnraum müssen Sie dauerhaft gemeldet sein. Für den Check-out von Ihrem bisherigen Wohnort müssen Sie nicht anreisen. Das Bezirkspassamt kümmert sich um die Entlassung. Das Verfahren zur Ausstellung der Registrierung von einer Stadt zur anderen dauert etwa 2 Wochen.

Schritt 3

Eine dauerhafte Registrierung ist auch dann möglich, wenn Ihnen der Wohnraum nicht gehört, die Eigentümer aber damit einverstanden sind, Sie bei ihnen anzumelden. Dies erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und deren persönliche Anwesenheit bei der Meldebehörde. Das heißt, Sie und alle Eigentümer müssen sich an die Siedlungs- und Registrierungsabteilung wenden. Ist die persönliche Anwesenheit eines Eigentümers nicht möglich, bedarf es seiner schriftlichen und notariell beglaubigten Zustimmung.

Schritt 4

Auch wenn die Zustimmung der Eigentümer vorliegt, kann Ihnen die Registrierung verweigert werden, wenn bei Ihrer Ankunft die Anzahl der Meter pro Person den gesetzlich festgelegten Hygienestandard unterschreitet. Bei Einzelwohnungen sind es 9 Meter pro Person, bei Gemeinschaftswohnungen 15 Meter pro Person der Gesamtfläche. Eine Ausnahme bilden Verwandte. Sie werden nach Bestätigung der Beziehung registriert.

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