Ein Führungswechsel in einer Organisation ist kein seltener Fall. Dieses Verfahren unterscheidet sich nicht wesentlich von der üblichen Einstellung eines neuen Mitarbeiters, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Um den Kopf richtig zu wechseln, müssen Sie alle Dokumente korrekt und rechtzeitig erstellen.
Notwendig
- - Entlassungserklärung des bisherigen Leiters;
- - Bewerbung um eine Stelle von einem neuen Kandidaten;
- - Beschluss der Hauptversammlung;
- - Benachrichtigung der staatlichen Stellen über den Wechsel des Leiters.
Anweisungen
Schritt 1
Jede Organisation steht früher oder später vor einem Kopfwechsel. Dieses Verfahren ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Alles, was von der Personalabteilung verlangt wird, ist die strikte Umsetzung bestimmter Schritte zur zeitgerechten Erstellung der erforderlichen Unterlagen: Zunächst ist ein Rücktrittsschreiben der aktuellen Führungskraft erforderlich. Gleichzeitig schreibt der Kandidat für diese Position eine Bewerbung. Da die Entscheidung über den Führungswechsel in der Zuständigkeit der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes liegt, sind Anträge an diese zu richten.
Schritt 2
Darüber hinaus wird in der Organisation eine außerordentliche Vorstandssitzung (Abteilung usw.) einberufen, in der über die Zweckmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsvertrags mit dem aktuellen Manager und der Bestellung einer anderen Person für seine Position entschieden wird. Gleichzeitig können die fachlichen Voraussetzungen für die Kandidatur des Leiters durch organisationsinterne Ordnungsgesetze festgelegt werden. Auf der Grundlage des Protokolls der Mitgliederversammlung wird eine Anordnung zur Abberufung des bisherigen Leiters erstellt. Danach wird mit der neu berufenen Führungskraft ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, weiters erfolgt laut Abnahmebescheinigung die behördliche Übergabe von Unterlagen, Fällen und Sachwerten an die neue Führungskraft.
Schritt 3
An seinem ersten Arbeitstag erlässt der neu gewählte Vorsitzende ein Dekret zum Amtsantritt. Danach muss die Organisation die staatlichen Behörden (die zuständige Bank, den Steuerdienst, die Rentenversicherungskasse usw.) innerhalb der festgelegten Frist über den Wechsel des Leiters informieren. Darüber hinaus ist es auf Verlangen erforderlich, eine neue Karte mit Mustern seiner persönlichen Unterschrift und seines Siegels auszuhändigen.