Vieles hängt von der Ursache des Mangels am Produkt ab: ob dem Verlangen des Käufers nach Rückgabe oder Umtausch der Ware nach Ablauf des Verfallsdatums entsprochen wird, ob der Verkäufer die falsche Bedienung oder Beförderung der Ware durch den Käufer nachweisen kann dadurch entlastet er sich von der Verantwortung usw.
Wenn der Käufer den Verkäufer mit der Absicht kontaktiert hat, Waren mangelhafter Qualität zurückzusenden oder umzutauschen, kann der Verkäufer auf eigene Kosten eine Qualitätsprüfung der angegebenen Waren durchführen. Das Gesetz verpflichtet nicht, sie in jedem Fall durchzuführen, noch ist das Verfahren zur Durchführung einer solchen Prüfung festgelegt.
Da der Verbraucher das Recht hat, an der Qualitätskontrolle der Ware mitzuwirken, muss der Verkäufer ihn im Voraus über Ort und Zeit der Durchführung informieren. Es ist ratsam, dass der Käufer bei der Rücksendung der Ware eine schriftliche Erklärung an den Verkäufer schreibt, in der er seinen Wunsch äußert, an der Überprüfung teilzunehmen. Der Käufer kann in die Qualitätskontrolle nicht eingreifen und ist verpflichtet, die Ware an den Verkäufer zu übergeben.
Um zu bestätigen, dass die Ware zur Qualitätskontrolle angenommen wurde, muss der Verkäufer den Scheck, die Quittung vermerken oder eine Quittung ausstellen oder handeln. Die Überprüfung der Qualität der Ware umfasst lediglich die Feststellung der Gründe für den Mangel der Ware, während der Verkäufer keine Maßnahmen zur Reparatur oder zum Austausch von Komponenten ergreifen sollte.
Es kommt jedoch häufig vor, dass der Verkäufer die "Qualitätskontrolle" nicht markiert und tatsächlich ein Dokument über die Annahme der Ware zur Garantiereparatur erstellt, und der Verbraucher dann keine anderen in Art. 18 des Gesetzes "Über den Schutz der Verbraucherrechte".
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Beschaffenheit der Ware keinen Einfluss auf die Dauer der Befriedigung der Ansprüche des Kunden aus Mängeln der Ware hat. Die einzige Ausnahme ist der Fall, in dem gefordert wird, Ware durch Ware von richtiger Qualität zu ersetzen - das Gesetz gibt zusätzlich 20 Tage Zeit, um die Qualität der Ware zu überprüfen.
Neben der Qualitätskontrolle spricht das Gesetz "Über den Schutz der Verbraucherrechte" von der Verpflichtung des Verkäufers oder Herstellers, die Ware zu untersuchen. In der Regel wird sie nach einer Qualitätsprüfung durchgeführt, wenn deren Ergebnisse den Verkäufer oder Käufer nicht zufrieden stellen. Die Prüfung kann jedoch ohne vorherige Qualitätskontrolle durchgeführt werden. Sehr häufig erfolgt eine Prüfung im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung einer verbraucherschutzrechtlichen Streitigkeit.
Die Prüfung der Ware erfolgt auf Kosten des Verkäufers, Herstellers. Sie bezahlen auch die Anlieferung von Waren mit einem Gewicht über 5 kg bis zum Untersuchungsort. Ergibt sich jedoch, dass die Mängel der Ware auf Handlungen des Käufers zurückzuführen sind, hat er dem Verkäufer alle mit der Untersuchung verbundenen Kosten zu erstatten. Das Gesetz sieht keine Teilnahme des Käufers an der Prüfung vor, er kann jedoch das Gutachten des Sachverständigen gerichtlich anfechten.
Das Recht, eine unabhängige Prüfung der Qualität, Sicherheit von Waren sowie der Übereinstimmung der Verbrauchereigenschaften von Waren mit den von den Verkäufern über sie angegebenen Informationen durchzuführen, steht öffentlichen Verbraucherverbänden zu.