Jedes Unternehmen oder einzelne Unternehmer hat in der einen oder anderen Phase seiner Tätigkeit Null-Berichte vorgelegt. Solche Berichte werden für den Zeitraum vorgelegt, in dem das Unternehmen keine Tätigkeit ausgeübt hat.
Auch wenn Ihr Unternehmen während des meldepflichtigen Zeitraums keine Finanztransaktionen getätigt hat, müssen Sie dennoch Meldungen vorlegen. Eine Meldung an die Pensionskasse ist erforderlich. Das Dokument wird spätestens am zwanzigsten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht. Ein Bericht über die Ergebnisse des Jahres wird ebenfalls bereitgestellt. Verfügt das Unternehmen über Mitarbeiter, muss die Meldung bis zum 30. März eingereicht werden, bei einem Einzelunternehmer muss die Meldung bis zum 1. März eingereicht werden. Bevor Sie eine Meldung an die Pensionskasse senden, müssen Sie sich beim Finanzamt vermerken lassen, dass diese auch solche Unterlagen erhalten haben. Jedes Jahr ist beim Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben, die im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems ausbezahlt wird. Organisationen müssen Erklärungen bis zum 31. März einreichen, Unternehmer - bis zum 30. April. Bei Einkünften natürlicher Personen ist die Erklärung spätestens am 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Bevor mit dem Ausfüllen des Einnahmen- und Ausgabenbuches begonnen wird, muss dieses vom Finanzamt beglaubigt werden. Bei der Gründung oder Reorganisation einer Gesellschaft ist es erforderlich, bis zum 20. des auf dieses Ereignis folgenden Monats dem Finanzamt Informationen über den durchschnittlichen Personalbestand des vergangenen Jahres zu übermitteln. Informationen zur personengebundenen Buchführung werden der Pensionskasse vor dem 1. März des nächsten Jahres übermittelt. Diese Berichte werden nur von den Unternehmen vorgelegt, die über Mitarbeiter verfügen. Es gibt Fälle, in denen diese Organisationen, denen Unternehmer und Unternehmen alle erforderlichen Berichte vorlegen müssen, Briefe akzeptieren, in denen angegeben wird, dass das Unternehmen keine Tätigkeiten ausübt und keine Mittel ausgegeben wurden. Dies muss aber individuell geklärt werden. Es ist möglich, dass einige Organisationen Sie auffordern, Erläuterungen zu der Tatsache zu schreiben, dass Sie keine Geschäfte tätigen. Diese Briefe müssen zusammen mit einer Nullmeldung eingereicht werden.