Fälle von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers aufgrund der Pflege eines kranken Kindes sind eine häufige Situation. Die Zahlung von Krankenstand zur Kinderbetreuung unterscheidet sich von dem, wenn der Arbeitnehmer selbst krank war. Es wurden Beschränkungen hinsichtlich des Zahlungszeitpunkts und des fälligen Betrags für Krankenstand eingeführt.
Anweisungen
Schritt 1
Krankenstand zur Kinderbetreuung hat das Recht, die Mutter, den Vater des Kindes oder andere nahe Verwandte in Anspruch zu nehmen, wenn diese im Rahmen eines Arbeitsvertrages arbeiten. Bei anderen Vertragsarten haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn eine Person, die kein Angehöriger ist, an der Betreuung eines Kindes beteiligt ist, kann dieser Person kein Krankenstand ausgestellt werden.
Schritt 2
Die Beihilfe wird für die Betreuung eines Kindes im Alter von 0 bis einschließlich 15 Jahren gezahlt. Befindet sich eine Mutter vor Erreichen des eineinhalbjährigen Lebensjahres in Elternzeit, wird der ihr zugeteilte Krankenstand nicht bezahlt.
Schritt 3
Die Höhe der gezahlten Leistung hängt von der Dienstzeit der Betreuungsperson und der Behandlung des Kindes ab.
Schritt 4
Ab einer Berufserfahrung von 8 Jahren werden 100 % des Durchschnittsverdienstes ausgezahlt. Von 5 bis 8 Jahren - 80%. Bis 5 Jahre alt - 60%. Das Dienstalter wird für alle Einträge im Arbeitsbuch berücksichtigt, und es spielt keine Rolle, ob es Unterbrechungen gab oder nicht. Bei ambulanter Behandlung eines Kindes wird die Betreuungsperson für die ersten 10 Kalendertage, abhängig von der Dienstzeit, ab Tag 11 - 50 % des Durchschnittsverdienstes bezahlt. Bei stationärer Behandlung - abhängig von der Dienstzeit der Pflegeperson.
Schritt 5
Außerdem wurden Beschränkungen für die Dauer eines möglichen Krankenstands zur Kinderbetreuung eingeführt. Bei der Betreuung eines Kindes im Alter von 7 Jahren werden nicht mehr als 60 Kalendertage im Jahr bezahlt. Nur für vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung aufgeführte Krankheiten - 90 Tage pro Kalenderjahr.
Schritt 6
Bei der Betreuung eines Kindes im Alter von 7 bis 15 Jahren dürfen Sie nicht mehr als 45 Kalendertage im Jahr und nicht mehr als 15 Kalendertage für einen Krankenstand nehmen.
Schritt 7
Bei der Betreuung eines behinderten Kindes unter 15 Jahren stehen Ihnen 120 Kalendertage für das gesamte Kalenderjahr zu.
Schritt 8
Wenn ein Kind HIV-positiv ist oder Komplikationen durch eine vorbeugende Impfung hat, ist die gesamte Betreuungszeit für die Behandlung dieses Kindes abgedeckt.
Schritt 9
Bei Überschreitung der angegebenen Fristen gilt der Krankenstand als ungültig und der Arbeitgeber hat das Recht, Sie zu entlassen und zu entlassen.
Schritt 10
In dieser Situation verteilt die Zahlung des Krankenstands für die Kinderbetreuung die Pflegebedingungen auf alle Angehörigen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Ihr Kind oft über längere Zeit krank ist und betreut werden muss.