Jedes Unternehmen benötigt eine staatliche Registrierung. Einige Unternehmer haben es damit nicht eilig, trotz der bestehenden Sanktionen für illegales Unternehmertum, zu dem auch Unternehmertum ohne staatliche Registrierung gehört. Es ist sicherer, sich rechtzeitig zu registrieren, zumal es recht einfach ist, den Status eines Einzelunternehmers zu erhalten, der sich für die Führung fast jedes Kleinunternehmens eignet.
Notwendig
- - eine Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift
- - eine Kopie Ihres Reisepasses oder eines anderen Ausweises
- - Kopie der Geburtsurkunde
- - das Original oder eine Kopie des Dokuments, das den Wohnort bestätigt
- - Eingang der Zahlung der staatlichen Gebühr
- - für ausländische Staatsbürger - andere Dokumente
Anleitung
Schritt 1
Jeder volljährige Staatsbürger Russlands kann den Status eines Einzelunternehmers erlangen, wenn er nicht durch das Gericht in seiner Rechtsfähigkeit eingeschränkt wird (das Gericht kann seine Rechtsfähigkeit einschränken, zum Beispiel eine Person, die Alkohol missbraucht). Auch ein Minderjähriger kann diesen Status erhalten, wenn er verheiratet ist oder ein Emanzipationsverfahren durchlaufen hat, das jede Person ab 16 Jahren durchlaufen kann. Das Wesen der Emanzipation besteht darin, dass das Gericht eine Person mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten als voll geschäftsfähig anerkennt. Auch ausländische Staatsbürger und Staatenlose können in Russland unternehmerisch tätig werden und dementsprechend den Status eines Einzelunternehmers erlangen.
Schritt 2
Die Registrierung einzelner Unternehmer erfolgt durch Zweigstellen des Föderalen Steuerdienstes. In Moskau beschäftigt sich damit das Ministerium des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation Nr. 46 (die sogenannte "46. Steuer"). Um den Status eines Einzelunternehmers zu erlangen, müssen Sie dem Finanzamt folgende Unterlagen vorlegen:
1. Antrag mit notariell beglaubigter Unterschrift.
2. Eine Kopie Ihres Reisepasses oder eines anderen Ausweises.
3. Eine Kopie der Geburtsurkunde.
4. Original oder Kopie des Dokuments, das den Wohnort bestätigt.
5. Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühr.
Für ausländische Staatsbürger und Minderjährige können weitere Dokumente erforderlich sein.
Schritt 3
Am besten wenden Sie sich persönlich an das Finanzamt, Unterlagen können aber auch per Post versandt oder eine Vermittlungsfirma beauftragt werden. Im zweiten und dritten Fall müssen Kopien aller Dokumente von einem Notar beglaubigt werden. Die Frist für die Registrierung eines einzelnen Unternehmers beträgt nicht mehr als 5 Werktage ab dem Datum der Einreichung der Unterlagen.
Schritt 4
Nach der Registrierung erfolgt eine Eintragung über die staatliche Registrierung im Register der Einzelunternehmer. Ein registrierter Einzelunternehmer erhält eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung und eine Bescheinigung über die Eintragung in das Register.
Schritt 5
Im Falle einer Verweigerung der Anmeldung muss das Finanzamt dem Antragsteller einen Ablehnungsbescheid zusenden. Es kann vor Gericht angefochten werden. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind die Nichteinreichung eines vollständigen Dokumentenpakets zur Registrierung, die Entziehung des Rechts des Antragstellers auf unternehmerische Tätigkeit durch das Gericht.
Schritt 6
Nach der Registrierung erwirbt ein einzelner Unternehmer offiziell das Recht, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben. Alle Änderungen Ihrer Angaben müssen dem Finanzamt gemeldet werden, um die Angaben im Register zu ändern. Solche Änderungen von Informationen können beispielsweise eine Änderung des Nachnamens oder der Adresse durch Registrierung sein.