Die Vormundschaftsbehörde kann die Veräußerung eines Hauses oder einer Wohnung, deren Anteil dem Kind gehört, verweigern, wenn dadurch die Rechte des Minderjährigen verletzt oder verletzt werden. Das Verfahren zur Erlangung einer positiven Entscheidung wird durch das Fehlen klarer Kriterien erschwert, nach denen die Vormundschaftsbehörden jede Beschwerde beurteilen.
Eltern minderjähriger Kinder haben oft Schwierigkeiten, eine Entscheidung zum Verkauf oder Tausch einer Wohnung, an der das Kind einen Anteil besitzt, umzusetzen. Voraussetzung für ein solches Geschäft ist die Zustimmung der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörden, die im geltenden Zivilrecht verankert ist. Der Zweck einer solchen Bedingung besteht darin, die Verletzung oder Verletzung der Rechte eines Minderjährigen aufgrund einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse zu verhindern, daher gilt die entsprechende Regelung nicht nur für Eltern, sondern auch für Vormunde oder Vormunde des Kindes. Um die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde einzuholen, sollten die Eltern die häufigsten Gründe für die Verweigerung der Zustimmung der zuständigen Behörden für das betreffende Geschäft kennen.
Die häufigsten Gründe für die Verweigerung der Vermögensveräußerung durch die Vormundschaftsbehörde
Die häufigsten Gründe für die Verweigerung der Vermögensveräußerung durch die Vormundschaftsbehörden sind:
- die Möglichkeit, ein Kauf- und Kaufgeschäft oder einen Immobilientauschvertrag in der Zukunft anzufechten oder aufzuheben, was zu einer Wohnungsnot des Kindes führen kann;
- eine Verringerung des Eigentumsanteils an einer Wohnung oder einem Haus, das dem Kind gehört;
- sonstige Verschlechterung der Lebensumstände des Kindes (Erwerb eines billigeren Immobilienobjekts unter Berücksichtigung der Lage der erworbenen Immobilie anstelle des Verkaufs des Hauses oder der Wohnung usw.).
Zugleich ist nirgendwo eine konkrete Liste von Gründen festgelegt, warum die Vormundschaftsbehörde zu einem bestimmten Geschäft eine negative Entscheidung erlassen kann. Aus diesem Grund sollte man sich an dem allgemeinen Grundsatz der Unzulässigkeit der Verschlechterung der Lebensbedingungen des Kindes, sonstiger Verletzung seiner Eigentumsrechte durch den Verkauf oder Verkauf des Grundstücks orientieren.
Was tun, wenn Sie einen negativen Bescheid der Vormundschaftsbehörde erhalten?
Verweigert die Vormundschaftsbehörde dennoch die Erteilung einer Erlaubnis zum Abschluss eines Grundstücksveräußerungsgeschäfts, so kann eine mögliche Lösung für die Eltern darin bestehen, die entsprechende Handlung gerichtlich anzufechten oder eine andere geeignete Möglichkeit für das Kaufgeschäft zu suchen Verkauf oder Tausch. Die erste Option sollte gewählt werden, wenn klare Anzeichen für eine rechtswidrige Weigerung vorliegen, während die zweite Lösung für Fälle einer begründeten ablehnenden Entscheidung geeignet ist, deren Gründe eine eindeutige Verletzung der Interessen eines Minderjährigen waren.