Die Arbeitsgesetzgebung des Landes wird von Jahr zu Jahr verbessert. Eines der Hauptziele dieser Arbeit ist der Schutz der Rechte der Bürger. In einer Marktwirtschaft tun die Arbeitgeber ihr Bestes, um ihre Kosten zu senken, daher wird der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmerrechte zu einer sehr wichtigen Aufgabe.
Im April 2012 wurde das Arbeitsgesetzbuch an den Neujahrsfeiertagen 2013 und in den Folgejahren geändert. Die Januarferien wurden verkürzt, sie dauern nun vom 1. Januar bis 8. Januar. Die Regierung des Landes wird nach eigenem Ermessen bestimmte Feiertage um zwei freie Tage verlängern. Es ist geplant, dass dies am 1. und 9. Mai Ferien sind.
Ab 2013 wird der Krankenstand in Russland nicht vom Arbeitgeber, sondern direkt von der Sozialversicherungskasse bezahlt. Darüber hinaus werden nach den Plänen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung 2013 in Russland Arbeitsbücher gestrichen. Vertreter des Ministeriums halten dieses Dokument für veraltet und in der modernen Wirtschaft nicht erforderlich.
Das Finanzministerium will einen Vorschlag vorlegen, wonach ab 2013 Arbeitgebern die Barauszahlung von Löhnen verboten werden soll. Alle Gehälter müssen auf die Bankkarte des Mitarbeiters überwiesen werden. Diese Zahlungsmethode soll die Steuererhebung erhöhen und Finanztransaktionen transparenter machen. Ein weiterer Grund ist der Wunsch, die Zahl der Angriffe auf Arbeiter am Zahltag zu reduzieren. Bargeldabhebungen sind nur zulässig, wenn sich Mitarbeiter in schwer zugänglichen Bereichen befinden und keinen Zugang zu Bankdienstleistungen haben. Es ist geplant, den Gesetzentwurf zur Umstellung auf die bargeldlose Lohnzahlung bis Ende 2012 zu verabschieden.
Derzeit wird ein Gesetzentwurf geprüft, der es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer, die auf behinderte Kinder unter 18 Jahren angewiesen sind, ohne triftige Gründe zu entlassen. Die Entlassung eines Arbeitnehmers ist nur möglich, wenn er ein schweres Fehlverhalten einräumt.
Es ist geplant, ein Gesetz zu erlassen, nach dem Arbeitnehmer des Unternehmens im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers gegenüber anderen Gläubigern privilegiert sind. Das bedeutet, dass aus den auf den Konten des Unternehmens befindlichen Geldern zunächst Lohnschulden an die Arbeitnehmer gezahlt und erst dann mit den Gesellschaftern des Unternehmens abgerechnet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass in die Gehaltsabrechnung eine Zeile zur Entschädigung bei Lohnverzug eingeführt wird. Dieser Ansatz soll Arbeitgeber dazu anregen, die Löhne pünktlich zu zahlen.
Das Konzept der Telearbeit wird in die Arbeitsgesetzgebung aufgenommen, derzeit werden alle Nuancen des Gesetzentwurfs ausgearbeitet.