Das Ausscheiden des Gründers einer GmbH aus dem Kreis der Gründer wird durch das Bundesgesetz „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“geregelt. Sie erfolgt auf Wunsch des Stifters oder durch Verkauf des Anteils an andere Stifter oder Dritte.
Anleitung
Schritt 1
Der Gründer einer GmbH hat das Recht, mit oder ohne Zustimmung der anderen Gründer von dieser zurückzutreten, wenn ihm ein solches Recht durch die Satzung übertragen wird. Das Austrittsrecht des Gründers kann während der Gründung einer GmbH oder danach gewährt werden - durch Abhalten einer Hauptversammlung der Gründer, Treffen einer solchen Entscheidung, Einführung und Eintragung von Änderungen in der Satzung. Alle Änderungen, die an der Satzung einer LLC vorgenommen werden, müssen im Unified State Register of Legal Entities (USRLE) registriert werden.
Schritt 2
Der Austritt des Gründers aus den Gründern der GmbH ist nicht zulässig, wenn in der GmbH selbst nur ein Gründer vorhanden ist oder wenn durch den Austritt des Gründers in die GmbH überhaupt keine Gründer vorhanden sind. Hat sich der Gründer vor einer Einbringung in das Vermögen der GmbH entschieden, sich von den Gründern zurückzuziehen, so entbindet ihn der Austritt nicht von der Verpflichtung zur Leistung einer solchen Einlage.
Schritt 3
Der Gründer einer LLC kann sich auf folgende Weise von den Gründern zurückziehen:
1. Auf Wunsch des Teilnehmers.
2. durch den Verkauf einer Beteiligung an einer GmbH an andere Teilnehmer oder Dritte.
Im ersten Fall wird der Anteil des Gründers ab dem Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags auf Austritt aus der LLC auf die LLC übertragen. Dieser ist verpflichtet, dem Stifter den Geldwert seines Anteils zu zahlen. Ein solcher Äquivalent wird auf der Grundlage der Rechnungslegung der GmbH für das Jahr ermittelt, in dem der Austrittsantrag aus der GmbH gestellt wurde.
Schritt 4
Im zweiten Fall hat der Gründer das Recht, seinen Anteil am genehmigten Kapital der GmbH an einen oder mehrere Gründer dieser GmbH oder an einen Dritten zu veräußern oder anderweitig abzutreten. Das Gesetz sieht das Vorkaufsrecht zum Erwerb einer Aktie durch andere Gründer vor. Außerdem kann die Satzung einer GmbH das Vorkaufsrecht der GmbH selbst vorsehen, eine von ihrem Gründer verkaufte Aktie zu erwerben, wenn die anderen Gründer dies nicht wünschen ihr Vorkaufsrecht. Um die Gründer zu verlassen, müssen Sie daher zunächst den anderen Gründern und der LLC selbst Ihren Austritt schriftlich mitteilen. Die Mitteilung muss die Aktie, ihren Wert und andere Verkaufsbedingungen enthalten. Machen die Gründer und die GmbH innerhalb eines Monats (bzw. der in der Satzung angegebenen Frist) von ihrem Recht zum Erwerb einer Aktie keinen Gebrauch, verkauft der Gründer diese an Dritte.
Schritt 5
Für den direkten Verkauf einer Aktie wird ein Kauf- und Verkaufsvertrag abgeschlossen. Die Satzung der LLC wird geändert, wenn sich die Zusammensetzung der Gründer ändert. Es sei daran erinnert, dass eine Transaktion, die darauf abzielt, einen Anteil am genehmigten Kapital einer Gesellschaft (in irgendeiner Weise) zu veräußern, notariell beglaubigt werden muss. Es folgt die Eintragung in das Unified State Register of Legal Entities. Damit ist das Verfahren zum Austritt des Gründers aus der GmbH abgeschlossen.