Ist das Kind noch nicht 14 Jahre alt, ist die Anmeldung bei der Großmutter nur zusammen mit einem Elternteil mit Zustimmung des zweiten möglich. Diese Einschränkung ergibt sich aus Art. 20 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Ab diesem Alter kann er sich ohne Eltern im Wohnraum seiner Großmutter anmelden.
Notwendig
- - Geburtsurkunde des Kindes;
- - Reisepässe der Eltern;
- - ein Antrag auf Registrierung am Wohnort, der von einem der Elternteile für sich und das Kind ausgefüllt wird;
- - Zustimmung des zweiten Elternteils (es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es ist besser, es zu haben);
- - ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Elternteil, der sich mit dem Kind anmeldet (oder von einem der Elternteile für und im Namen des Kindes unter 14 Jahren unterzeichnet wurde) oder ein vom Eigentümer verfasster Antrag auf Bereitstellung von Wohnraum;
- - die Zustimmung aller in der Gemeindewohnung registrierten Erwachsenen;
- - Dokumente zur Bestätigung der Verwandtschaft bei der Anmeldung in einer Gemeindewohnung;
- - Eigentumsurkunde für die privatisierte Wohnung und eine Kopie des Finanz- und Personalkontos und ein Auszug aus dem Hausbuch für das städtische.
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Anleitung
Schritt 1
Wird die Wohnung der Großmutter privatisiert, kommt es auf die Anzahl der Eigentümer und die Art der Immobilie an. Am einfachsten ist es, wenn es nur einen Eigentümer gibt. Es genügt, dass er einen Antrag auf Wohnungsüberlassung unterschreibt oder der umgezogene Elternteil mit ihm einen Vertrag über die unentgeltliche Wohnungsnutzung abschließt (die zweite Variante ist in der Praxis vorzuziehen).
Der Vertrag wird nur von zwei Parteien unterzeichnet, das Kind wird unter den Familienmitgliedern angegeben, die bei seinem Vater oder seiner Mutter leben werden.
Das Gesetz sieht eine einfache Schriftform vor, in der Praxis ist es jedoch besser, dieses Dokument in der Hausverwaltung, der Abteilung des Bundesmigrationsdienstes oder beim Notar zu beglaubigen.
Schritt 2
Wenn die Wohnung mehrere Eigentümer hat, muss jeder von ihnen der Registrierung zustimmen. Es wird auch von einem Notar, einer Hausverwaltung oder dem Bundesmigrationsdienst beglaubigt.
Die in der Wohnung registrierte Nummer spielt keine Rolle. Stimmrecht haben nur die Eigentümer, unabhängig davon, ob sie unter dieser Adresse registriert sind oder nicht.
Schritt 3
Bei der Anmeldung in einer Gemeindewohnung wird das Verfahren komplizierter. Sie müssen Ihre Verwandtschaft nachweisen (nicht unbedingt eng, das Gesetz erlaubt dem Schwiegersohn, sich bei der Schwiegermutter und der Schwiegertochter bei der Schwiegermutter anzumelden) und die Zustimmung von alle in der Wohnung gemeldeten Erwachsenen, auch notariell beglaubigt, in der Hausverwaltung oder FMS-Abteilung
Schritt 4
Ein Antrag auf Anmeldung am Wohnort kann bei der Hausverwaltung oder der FMS-Abteilung gestellt, im Bürgerservice-Portal heruntergeladen oder online ausgefüllt werden.
In diesem Fall füllt die Mutter oder der Vater einen Antrag für sich und das Kind aus.
Bei vollständigen Unterlagen müssen Sie sich an die Hausverwaltung oder die FMS-Abteilung wenden.
Schritt 5
Der Unterschied zwischen dem Anmeldeverfahren bei der Großmutter eines Kindes ab 14 Jahren besteht darin, dass er es selbst durchlaufen muss: Mit seinem Pass bei der Hausverwaltung oder beim Bundesmigrationsdienst melden und den Antrag selbst ausfüllen und unterschreiben.