So Entlassen Sie Einen Nichtansässigen

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So Entlassen Sie Einen Nichtansässigen
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Video: So Entlassen Sie Einen Nichtansässigen

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Anonim

Die Abmeldung von Bürgern erfolgt auf der Grundlage des Regierungsdekrets Nr. 713. Jeder Bürger, der in Ihrem Wohnraum registriert ist, aber nicht dort wohnt, kann selbst auschecken, Ihnen eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen, oder Sie können es aus der Registrierung entfernen, indem Sie einen Gerichtsbeschluss erhalten.

So entlassen Sie einen Nichtansässigen
So entlassen Sie einen Nichtansässigen

Notwendig

  • - Bewerbung beim FMS;
  • - notariell beglaubigte Vollmacht;
  • - Antrag an das Gericht.

Anleitung

Schritt 1

Wenn Sie einen nicht ansässigen Staatsbürger zur Abmeldung benötigen, bitten Sie ihn, sich mit einem Antrag und einem Pass an das FMS zu wenden. Er wird eine Erklärung schreiben, auf deren Grundlage der Gebietsfremde entlassen wird. Dieses Szenario ist nur möglich, wenn eine angemeldete Person in Ihrem Wohnraum die Möglichkeit hat, sich selbstständig mit dem FMS in Verbindung zu setzen, oder sich abmelden möchte, aber dafür keine Zeit hat.

Schritt 2

Sie können einen gebietsfremden Staatsbürger durch eine Ihnen zur Auszugserstellung ausgestellte notariell beglaubigte Vollmacht selbstständig von der Registrierung entfernen. Bewerben Sie sich mit einer notariell beglaubigten Vollmacht beim FMS. Füllen Sie einen Antrag auf Abmeldung aus. Auf Antrag einer notariell bevollmächtigten Person streichen befugte Mitarbeiter des FMS den Bürger aus dem Melderegister.

Schritt 3

Ist die Registrierung eines nicht ansässigen Staatsbürgers befristet, so endet sie automatisch mit Ablauf der Fristen, die im eingereichten Antrag auf Registrierung angegeben sind, oder Sie haben das Recht, sich selbstständig beim FMS zu bewerben und die vorübergehend registrierten zu entfernen Person vorzeitig aus dem Register.

Schritt 4

Wenden Sie sich an das Gericht, wenn der Bürger nicht wohnt, Ihnen keine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt und sich nicht selbst abmelden möchte. Legen Sie einen Nachweis vor, dass der Bürger nicht am Ort der ständigen Registrierung wohnt. Dies können Zeugenaussagen, eine Kopie eines Gerichtsbeschlusses über den Abschluss einer an einem Ort der Freiheitsentziehung registrierten Person, eine Bescheinigung über die Anerkennung eines Bürgers als inkompetent und die Unterbringung in staatlichen Haftanstalten usw. sein.

Schritt 5

Auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses können Sie eine eingetragene Person ohne deren Mitwirkung und ohne notariell beglaubigte Vollmacht aus dem Register streichen.

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