Nachdem die Entscheidung des Gerichts bereits ergangen ist, tritt diese in Kraft und die Person erhält einen Vollstreckungsbescheid. Dieses Blatt sollte jedoch nicht an den Händen verbleiben. Sie müssen genau wissen, wohin es gesendet werden soll.
Anleitung
Schritt 1
Die universellste Lösung ist die Übermittlung eines Vollstreckungsbescheids an den Gerichtsvollzieher (Stadt, Bezirk, Bezirk) am Ort des Beklagten in der erstrittenen Forderung (Wohn- oder Aufenthaltsort - für natürliche Personen; juristische Anschrift, Anschrift der Zweigniederlassungen und des Vertreters) Büros - bei juristischen Personen) oder an dem Ort, an dem er sein Eigentum findet.
Schritt 2
Wenn das Exekutivdokument die Verpflichtung vorsieht, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, sollten Sie sich an den Gerichtsvollzieherdienst an dem Ort wenden, an dem diese Handlungen durchgeführt werden müssen.
Schritt 3
Konkrete Adressen finden Sie auf den Webseiten des Bundesgerichtshofs (FSSP). Kann die Dienststelle, an die der Vollstreckungsbescheid übertragen werden soll, nicht bestimmt werden, kann er an die Adresse der Regionalabteilung der FSSP gesendet werden. Von dort muss das Ausführungsdokument an das Ziel gesendet werden.
Schritt 4
Ist bekannt, wo der Schuldner ein Konto oder Depot hat, kann der Vollstreckungsbescheid direkt an die zuständige Bank (oder sonstige Kreditorganisation) gerichtet werden.
Schritt 5
Schließlich ist dem Finanzministerium der Russischen Föderation ein Vollstreckungsbescheid zu übermitteln, der die Einziehung von Geldern aus der Staatskasse der Russischen Föderation auf Kosten der Staatskasse einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation oder der Gemeindekasse vorsieht - an das Finanzorgan der konstituierenden Körperschaft oder Gemeindeformation. Unterlagen, die den Forderungseinzug für staatliche Einrichtungen vorsehen, sind an die kontoführende Stelle dieser Einrichtung zu übermitteln.