Die Vormundschaft für ältere Menschen kann entweder in Form einer Pflegefamilie oder in Form einer vollständigen Vormundschaft formalisiert werden. Die Verfahren zur Eintragung der einen und der anderen Vormundschaftsform unterscheiden sich erheblich.
Anleitung
Schritt 1
In Form einer Gönnerschaftsgarantie können Sie eine Vormundschaft für ältere Menschen übernehmen, wenn diese keine psychischen Störungen haben, sondern einfach schwach und nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Eine solche Vormundschaft kann nur erlangt werden, wenn eine Erklärung der Person selbst vorliegt, dass sie sich mit der Betreuung einverstanden erklärt. Eine ältere Person kann die Betreuung jederzeit durch einen entsprechenden Antrag verweigern.
Schritt 2
Um die Vormundschaft in Form einer Pflegefamilie zu vermitteln, besorgen Sie alle dafür notwendigen Unterlagen, nämlich: einen Antrag einer älteren Person, einen Antrag von Ihnen, Ihren Reisepass und dessen Kopie, eine Wohnungsbesichtigung. Außerdem benötigen Sie einen ärztlichen Bericht über Ihren Gesundheitszustand sowie eine Beschreibung Ihres Wohn- und Arbeitsorts. Reichen Sie die gesammelten Unterlagen bei der Vormundschaftsbehörde ein.
Schritt 3
Sind die älteren Personen, für die Sie die Vormundschaft übernehmen möchten, nicht Ihre Eltern, müssen Sie der Vormundschaftsbehörde eine notariell beglaubigte Erlaubnis für die Pflege von Rentnerkindern vorlegen.
Schritt 4
Um das volle Sorgerecht für ältere Menschen zu erhalten, müssen Sie der Obhutsbehörde zusätzlich zum Antrag das Gutachten der medizinischen und psychiatrischen Kommission vorlegen, das den Wahnsinn der Rentner bestätigt.
Schritt 5
Nur das Schiedsgericht kann eine Person als geschäftsunfähig anerkennen und für sie Vormunde bestellen. Sie sollten ihn nach einem Besuch bei der Vormundschaftsbehörde kontaktieren. Das Gericht kann Ihnen die Vormundschaft verweigern und eine ältere Person einer psychiatrischen Klinik oder sozialen Einrichtung zuordnen, in der sie betreut werden.
Schritt 6
In jedem Fall werden Sie, nachdem Sie die Vormundschaft über eine ältere Person erteilt haben, nicht sein gesetzlicher Erbe und erhalten kein Recht, über sein Vermögen zu verfügen. Das Sorgerecht ist daher nur ein freiwilliger Wunsch zur Pflege älterer Menschen.