Die Bedingungen für den berechtigten Waffengebrauch durch Bürger der Russischen Föderation sind in einem besonderen Bundesgesetz verankert. Es ist zu beachten, dass sich die Waffe in allen Fällen einer solchen Verwendung rechtmäßig im Besitz einer Person befinden muss.
Berechtigt ist ein solcher Waffengebrauch, der von einem Bürger der Russischen Föderation in einem Zustand äußerster Not begangen wird, eine notwendige Verteidigung. In diesem Fall muss sich die Waffe rechtmäßig im Besitz des Benutzers befinden und der Zweck der Verwendung muss der Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum sein. Vor dem Gebrauch einer Waffe muss eine klare Warnung der Person befolgt werden, gegen die sie verwendet wird. Auf eine solche Warnung kann nur verzichtet werden, wenn eine Verzögerung eine Gefahr für das Leben von Personen darstellt oder zu anderen schwerwiegenden und irreversiblen Folgen führen kann. Wird eine Waffe gegen eine bestimmte Person von einer Person in einem Zustand der notwendigen Verteidigung verwendet, so ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit die Unversehrtheit anderer Personen.
Verbote im Zusammenhang mit der Verwendung von Waffen
Der Gebrauch von Waffen wird nicht als gerechtfertigt anerkannt, wenn er gegen Frauen, Minderjährige oder Personen mit äußerlichen Anzeichen einer Behinderung durchgeführt wird. Die einzigen Ausnahmen sind Fälle von Massen- oder bewaffneten Angriffen durch die aufgeführten Bürgerkategorien. Auch wenn ein Recht zum Tragen einer Waffe besteht, ist es verboten, diese mit den Personen zu tragen, die an Massenveranstaltungen teilnehmen. Dabei ist die Art der öffentlichen Veranstaltung nicht entscheidend, da das Verbot für Versammlungen, Umzüge, Demonstrationen, Sport-, Unterhaltungs- und sonstige Veranstaltungen gilt.
Weitere Merkmale des Waffengebrauchs
Bei Vorhandensein einer Waffe auf gesetzlicher Grundlage muss ein Bürger das Bestehen eines Verbots ihrer Entblößung berücksichtigen. Dieses Verbot gilt für alle Fälle, mit Ausnahme der oben genannten Situationen, in denen der Einsatz von Waffen als gerechtfertigt angesehen wird. Wurde die Waffe dennoch verwendet, ist die Person, die sie benutzt hat, verpflichtet, diesen Umstand den Strafverfolgungsbehörden zu melden. In diesem Fall sollte die Nachricht an die Polizeidienststelle am Ort des Einsatzes der Waffe gerichtet werden, und die maximale Frist für die Übermittlung solcher Informationen beträgt einen Tag ab dem Datum des Einsatzes der Waffe. Es ist zu bedenken, dass extreme Notwendigkeit, notwendige Verteidigung solche Umstände sind, die, wenn sie bestätigt werden, die Strafbarkeit der Handlung ausschließen. Aus diesem Grund wird eine Person unter diesen Umständen beim Gebrauch einer Waffe nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.