Die Registrierung des Eigentums an Land unter einem Privathaus ist ein ziemlich mühsames Geschäft. Sie müssen sich mit Geduld und Zeit eindecken, denn um Ihre Pläne umzusetzen, müssen Sie durch die Behörden gehen.
Notwendig
- - der Pass,
- - Dokumente, die das Eigentum des Hauses bestätigen.
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich bezüglich der Bereitstellung eines Grundstücks im Eigentum an die Verwaltung der Gemeinde. Schreiben Sie eine an den Verwaltungsleiter gerichtete Erklärung in der vorgeschriebenen Form. Fügen Sie dem Antrag eine Kopie des Reisepasses und der Dokumente zum Haus (technischer Pass, Katasterpass, Dokument zur Bestätigung des Eigentums des Hauses) bei. Die Verwaltung hat eine Sonderkommission für Landfragen. Ihr Antrag wird zur Prüfung vorgelegt. Danach sendet Ihnen die Verwaltung eine schriftliche Antwort, dass Ihnen das Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann, dazu müssen Sie eine Landverwaltungsdatei (Landvermessungsdatei) ausstellen.
Schritt 2
Wenden Sie sich an eine Organisation, die sich mit Landvermessung befasst. Es ist über Anzeigen in Zeitungen zu finden, im Internet kann man Nachbarn und Bekannte fragen. Schreiben Sie einen Antrag auf Landvermessung, fügen Sie ihm eine schriftliche Antwort der Verwaltung bei; bei Bedarf weitere Unterlagen vorlegen. Dann wird Ihnen ein Tag zugewiesen, an dem ein Landvermessungsspezialist zu Ihrem Standort aufbricht. Es ist besser, dass an diesem Tag, an dem der Spezialist abreist, die Nachbarn der angrenzenden Gebiete und Vertreter der Siedlungsverwaltung anwesend sind, um weitere Meinungsverschiedenheiten über die Grenzziehung zu vermeiden. Dann wird innerhalb der vom Sachverständigen festgesetzten Frist eine Landvermessung erstellt. Die Zusammenstellungszeit kann zwischen zwei Wochen und zwei Monaten betragen, abhängig von der Dicke Ihres Geldbeutels. Das heißt, je schneller Sie die Dokumente ausfüllen müssen, desto teurer werden die Kosten für Landvermessungsdienste.
Schritt 3
Unterzeichnen Sie den Abgrenzungsakt für Grundstücke mit den Eigentümern benachbarter Grundstücke sowie mit der Kreisverwaltung. Kopien dieses Dokuments werden Ihnen in derselben Organisation ausgehändigt, bei der Sie die Landvermessung bestellt haben. Die Abgrenzung von Grundstücken wird in die Landvermessung aufgenommen. Legen Sie der Gemeindeverwaltung eine Kopie des ausgefüllten Falls vor. Am vereinbarten Tag erhalten Sie einen Beschluss der Verwaltung über die Einräumung des Grundstückseigentums.
Schritt 4
Beantragen Sie mit dem Beschluss der Verwaltung und einer Kopie der Grenzakte bei der Gebietsabteilung des Amtes des Bundesamtes für das Kataster von Liegenschaften die Erstellung eines Katasterpasses des Grundstücks. Außerdem benötigen Sie eine Bescheinigung über die Zuordnung einer Postadresse zu Ihrem Privathaus. Es wird in der Gemeindeverwaltung auf Grund Ihres Antrags und der Unterlagen, die Ihr Eigentum am Haus bestätigen, erstellt.
Schritt 5
Kontaktieren Sie den Ausschuss für die Verwaltung des Gemeindeeigentums mit dem Beschluss der Verwaltung über die Gewährung des Eigentums an dem Grundstück, dem Katasterpass des Grundstücks, einer Kopie der Grenzdatei, einer Bescheinigung über die Zuweisung der Postanschrift zum Haus. KUMI ist verpflichtet, mit Ihnen einen Kaufvertrag abzuschließen, da Sie nach geltender Gesetzgebung Grundstücke vom Staat kaufen müssen. Bei der Berechnung des Vertragspreises wird der Katasterwert des Grundstücks mit dem am Tag des Vertragsabschlusses für diese Grundstückskategorie festgelegten genehmigten Prozentsatz multipliziert.
Schritt 6
Bezahlen Sie die Kosten des im Kaufvertrag angegebenen Grundstücks. Unterschreiben Sie nach Vorlage des Zahlungseingangs die in mehreren Kopien erstellte Übertragungsurkunde für das Grundstück. Ihr Grundstückseigentum unterliegt nun der staatlichen Registrierung beim Amt des Bundesamts für Registrierung. Geben Sie dem Standesbeamten den Kaufvertrag des Grundstücks, eine Kopie der Übertragungsurkunde, den Katasterpass des Grundstücks und eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben. Überprüfen Sie die detaillierte Liste der Dokumente, bevor Sie sie bei der UFRS einreichen. Der Registrar stellt Ihnen eine Quittung für die Unterlagen aus und benennt den Tag, an dem die Registrierung abgeschlossen wird. Wenn alles richtig gemacht ist, erhalten Sie zum vereinbarten Zeitpunkt endlich eine Eigentumsbescheinigung des Grundstücks.