So Erhalten Sie Eine Pauschale

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So Erhalten Sie Eine Pauschale
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Video: So Erhalten Sie Eine Pauschale

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Anonim

Gemäß den Artikeln 11-12 des Bundesgesetzes hat ein Elternteil (oder Vormund) Anspruch auf eine einmalige Leistung. Sie wird für jedes beim Standesamt gemeldete geborene Kind gezahlt. Die Höhe der Zahlung wird jährlich indexiert und hängt von der Wohnregion ab, in der die Berechnung nach den akzeptierten Koeffizienten erfolgt. Je nach Erwerbstätigkeit der Eltern gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Pauschale zu beziehen.

So erhalten Sie eine Pauschale
So erhalten Sie eine Pauschale

Anleitung

Schritt 1

Wenn ein oder beide Elternteile berufstätig sind, ist ein Antrag auf Ernennung von Leistungen zu stellen, dem die vom Standesamt ausgestellte Bescheinigung Nr. 24 über die Geburt eines Kindes sowie eine Bescheinigung des Arbeitsortes beizufügen des zweiten Elternteils, was darauf hindeutet, dass ihm die Leistung nicht zugeflossen ist.

Schritt 2

Bringen Sie anschließend die gesammelten Unterlagen zum Arbeitsplatz der Mutter. Für den Fall, dass die Mutter nicht erwerbstätig ist, müssen die Unterlagen am Arbeitsplatz des Vaters oder des Vormunds vorgelegt werden.

Schritt 3

Beachten Sie, dass der Arbeitgeber auch finanzielle Unterstützung leisten kann. Schreiben Sie dazu einen Antrag auf einmalige finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes und reichen Sie ihn zusammen mit den Unterlagen für die Gewährung einer einmaligen Leistung am Arbeitsplatz ein.

Schritt 4

Wenn beide Elternteile nicht erwerbstätig sind, wenden Sie sich an das Sozialamt am Wohnort des Kindes und stellen Sie dort einen Antrag auf Leistungsbemessung unter Angabe der Überweisungsart.

Schritt 5

Fügen Sie dazu den Pass und die Geburtsurkunde des Kindes mit Kopien, die vom Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde Nr. 24, Auszüge aus Arbeitsbüchern und Militärausweis mit den letzten Arbeits- oder Dienstorten sowie eine Bescheinigung über die die Sozialversicherungsbehörde am Wohnort des Vaters über den nicht früheren Erhalt der Pauschale.

Schritt 6

Wenn die Eltern Studenten sind, sollten Sie sich an die Bildungseinrichtung wenden, und die Zahlungen erfolgen zu Lasten der Sozialversicherung.

Schritt 7

Sie müssen einen Antrag auf Ernennung einer Leistung stellen und eine vom Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde Nr. 24 sowie eine Bescheinigung des Studienortes des zweiten Elternteils beifügen, dass die Leistung nicht an ihn gezahlt wurde, sowie eine Bescheinigung des Dekanats, dass die Mutter Vollzeit-Studentin ist.

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