Der Nachname, Vorname und das Patronym werden nach Erhalt des Dokuments auf der Grundlage der eingereichten Dokumente in den Pass eines Bürgers der Russischen Föderation eingetragen. Die direkte Änderung des vollständigen Namens erfolgt bei der Zivilstandsbehörde am Wohnort bzw. der Geburtenmeldung.
Notwendig
- - Geburtsurkunde;
- - 4 Fotos 35x45;
- - Bescheinigung des Wohnorts über die Zusammensetzung der Familie;
- - Heiratsurkunde;
- - Geburtsurkunden aller ihrer Kinder unter 14 Jahren;
- - Anwendung des festgelegten Formulars;
- - eine Bescheinigung des Standesamtes oder eine neue Geburtsurkunde;
- - Militärausweis;
- - Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe.
Anleitung
Schritt 1
Damit Sie einen geänderten Vor- und Nachnamen in Ihren Reisepass eintragen lassen, müssen Sie sich an das Standesamt am Ort der Änderung Ihrer Personendaten wenden und eine neue Geburtsurkunde bzw Ihr Name oder Vorname.
Schritt 2
Sie können auch den Nachnamen im Reisepass ändern, indem Sie eine Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde vorlegen. Danach haben Sie Ihren Nachnamen geändert und Ihren eigenen, den Sie vor der Ehe getragen haben, übernommen. Der Name kann auf diese Weise nicht geändert werden, für eine Änderung benötigen Sie unbedingt Unterlagen vom Standesamt.
Schritt 3
Neben einer Urkunde oder einer neuen Geburtsurkunde mit geänderten Daten einen auf einem einheitlichen Formular 1P ausgefüllten Antrag im Beisein eines Mitarbeiters des Migrationsdienstes vorlegen; alter Reisepass; Militärausweis; eine Bescheinigung des Wohnorts über die Zusammensetzung der Familie; Geburtsurkunden von Kindern, wenn Sie Minderjährige unter 18 Jahren haben; 4 Fotos 3, 5x4, 5.
Schritt 4
In zehn Tagen erhalten Sie einen neuen Reisepass mit geänderten Daten. In einigen Regionen wird ein Reisepass früher oder später als der angegebene Zeitraum ausgestellt, dies hängt von der Anzahl der Bevölkerung ab, die eine Passänderung beantragt hat, sowie von der Arbeit der regionalen Migrationsdienste, die alle Daten überprüfen.
Schritt 5
Wird der Reisepass von Kindern im Alter von 14 bis 16 Jahren aufgrund einer Änderung des Nachnamens oder Vornamens geändert, müssen die Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bei der Ersetzung anwesend sein.