So Erhalten Sie Das Erbrecht

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So Erhalten Sie Das Erbrecht
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Video: Perner/Spitzer/Kodek - Abschnitt 9.4 - Pflichtteilsrecht 2024, April
Anonim

Um das Erbrecht zu erlangen, ist es notwendig, dieses Recht nach dem Tod des Erblassers zu erklären. Dazu müssen Sie sich an einen Notar wenden. Erbrechte können durch Gesetz oder Testament eingetragen werden. Reichen Sie eine Liste der Unterlagen für die Eröffnung eines Erbfalls beim Notar ein. Sammeln Sie Dokumente für die Eintragung des Erbrechts.

So erhalten Sie das Erbrecht
So erhalten Sie das Erbrecht

Notwendig

  • -eine Willenserklärung, in die Erbschaft einzutreten
  • - Sterbeurkunde des Erblassers
  • - Heiratsurkunde des Erblassers, wenn sich der Nachname geändert hat
  • -Dokumente für Erbschaft
  • - Dokumente, die die Verwandtschaft mit dem Erblasser bestätigen, außer bei der Erbschaft durch Testament

Anleitung

Schritt 1

Alle Erben müssen die Eröffnung eines Erbfalls persönlich bei einem Notar beantragen. Dies muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers erfolgen. Das Erbrecht wird nach sechs Monaten ausgestellt. Eine Teilung des Eigentums ist nur nach Erhalt des Rechts darauf möglich.

Schritt 2

Wählen Sie ein Notariat nach dem letzten Muss des Wohnsitzes des Erblassers. Wenn diese Tatsache nicht bekannt ist, wenden Sie sich an den Notar der Region, in der sich der wertvollste Teil des Erbes befindet.

Schritt 3

Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten keinen Antrag auf Inanspruchnahme Ihres Erbrechts gestellt haben, müssen Sie die Berechtigung des Grundes glaubhaft machen. Hält der Notar den Grund für nicht stichhaltig oder liegen Ihnen keine Nachweise vor, muss die Eröffnung des Nachlassverfahrens vor Gericht erfolgen.

Schritt 4

Bei der Erbteilung wird alles zu gleichen Teilen unter den Erben aufgeteilt. Wenn es ein Testament gibt und es angibt, was genau jeder einzelne Mensch vererbt, dann erhält er dieses. Wenn im Testament nur die Namen der Erben angegeben sind und nicht angegeben ist, was genau jeder erbt, wird das Erbe zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Schritt 5

Die Erben können sich über den Anteil jedes Einzelnen einigen oder alles vor Gericht teilen. Die Eigentümer des Erblassers haben das Recht auf den bevorrechtigten Erhalt des Anteils, der sich am Gesamtgut befand. Sie können das Vorteilsrecht nur 3 Jahre lang nutzen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen alle Vorkaufsrechte.

Schritt 6

Die Erbschaft kann zugunsten eines anderen Erben oder ganz aufgegeben werden. Sie müssen Ihr Erbrecht nicht beantragen. Ihr gesamter Anteil wird unter den anderen Erben aufgeteilt.

Schritt 7

Der Ehegatte oder Ehegatte hat Anspruch auf die Hälfte des gesamten Erbguts.

Schritt 8

Nach Ablauf der Frist von 6 Monaten erhalten alle Erben das Erbrecht. Von diesem Moment an gelten sie als rechtmäßige Eigentümer ihres Eigentumsanteils.

Schritt 9

Ein von einem Notar ausgestelltes Erbrecht ist registrierungspflichtig bei der staatlichen Registrierungsstelle.

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