Um den Familiennamen zu ändern, muss man sich an das Bundesgesetz Art. 58 vom 15. November 1997 über die Personenstandsgesetze orientieren. Eine Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ihren Namen ändern, der den Nachnamen, den Vornamen und das Patronym umfasst. Bis ein Bürger das angegebene Alter erreicht, kann selbst nichts geändert werden. Um diese Aktion durchzuführen, ist es notwendig, eine Reihe von rechtlichen Verfahren abzuschließen und ein Paket der erforderlichen Dokumente zusammenzustellen.
Notwendig
- -Ihre Geburtsurkunde
- - Heiratsurkunde
- -Scheidungsurkunde
- - Geburtsurkunde (für alle minderjährigen Kinder)
- - Kopien der Personenstandsurkunden
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich an das Standesamt am Wohnort oder am Ort der staatlichen Geburtsregistrierung der Person, die den Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen ändern möchte.
Schritt 2
Schreiben Sie eine Erklärung über Ihren Wunsch, Ihren Nachnamen, Vornamen oder Vatersnamen zu ändern. Es muss Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Familienstand enthalten. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, geben Sie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum jedes Kindes an, das Sie haben, die Einzelheiten der früher für Sie erstellten Personenstandsurkunden sowie in Bezug auf jedes der minderjährigen Kinder. Unterschreiben Sie den Antrag und geben Sie das Ausstellungsdatum an.
Schritt 3
Die Namensänderung muss beim Standesamt angemeldet werden. Schreiben Sie eine Anweisung, um eine Änderung zu registrieren. Ihre Bewerbung wird innerhalb von 1 Monat berücksichtigt. Liegen keine Unterlagen vor, kann die Prüfung bis zu 2 Monate dauern. Bei Verlust der alten Personenstandsurkunden erfolgt die Eintragung der Änderung des vollständigen Namens erst nach der gesetzeskonformen Wiederherstellung der Akten.
Schritt 4
Wird Ihnen die Eintragung einer Namensänderung verweigert, wird Ihnen der Grund für die Ablehnung schriftlich mitgeteilt. Bei positivem Meldebescheid sind die Zivilstandsbehörden verpflichtet, die Anmeldung den eidgenössischen Exekutivbehörden zur Kontrolle und Überwachung im Bereich Migration zu melden. Die Meldung muss innerhalb von sieben Tagen an Ihrem Wohnort erfolgen.
Schritt 5
Um den Namen eines minderjährigen Bürgers unter 14 Jahren zu ändern, ist die Zustimmung beider Elternteile, Adoptiveltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters des Kindes erfolgt die Änderung nur durch eine gerichtliche Entscheidung.