Wenn alle Ressourcen des Rechtsschutzes im Land erschöpft sind, gibt es nur noch einen Weg - zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses Gericht prüft Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat, Streitigkeiten zwischen Bürgern und juristischen Personen werden nicht berücksichtigt.
Anweisungen
Schritt 1
Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschwerde tatsächlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüft wird. Mit anderen Worten, Ihr Antrag muss zwingend zwei Voraussetzungen erfüllen: Erstens haben Sie bereits einen Antrag bei allen Rechtsschutzbehörden des Landes gestellt und zweitens sind seit der endgültigen Entscheidung über Ihren Fall noch keine sechs Monate vergangen.
Schritt 2
Schreiben Sie einen Beschwerdebrief, den Sie an das Gericht senden. Im Text müssen Sie den Sachverhalt und den Inhalt der Beschwerde angeben, die Rechte angeben, die Sie für verletzt halten, und alle rechtlichen Mittel auflisten, die Sie bereits zur Verteidigung verwendet haben. Listen Sie außerdem alle in Ihrem Fall getroffenen behördlichen Entscheidungen auf und fügen Sie eine Fotokopie davon bei. Dann unterschreiben Sie das Beschwerdeformular.
Schritt 3
Machen Sie eine Erklärung, dass Sie nicht möchten, dass Ihr Name veröffentlicht wird, und erläutern Sie gegebenenfalls die Tatsachen, die dies betreffen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine solche Anonymität nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, wenn es wirklich notwendig ist.
Schritt 4
Senden Sie Ihren Brief oder Ihr Beschwerdeformular per Post an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Außerdem müssen Sie das Schreiben unbedingt absenden, da weder Telefonanrufe noch elektronische Bewerbungen berücksichtigt werden. Sie können Ihre Beschwerde aber zusätzlich elektronisch oder telefonisch vervielfältigen.
Schritt 5
Bereitstellung zusätzlicher Informationen jeglicher Art, wenn dies vom Personal des Hofes verlangt wird Dabei kann es sich sowohl um verschiedene Arten von Abklärungen als auch um Dokumente handeln, die sich auf Ihren Fall beziehen. Seien Sie gleichzeitig sehr vorsichtig und zögern Sie auf keinen Fall mit der Antwort. Wenn Sie längere Zeit nicht auf das Schreiben antworten, kann Ihre Beschwerde automatisch gelöscht werden, da Schweigen als Desinteresse an der Prüfung des Antrags angesehen werden kann.