Der Scheidungsantrag ist das wichtigste Dokument bei der Anmeldung einer Scheidung und wird bei den Standesämtern registriert. Es bestätigt das gegenseitige Einverständnis der Ehegatten, die Ehe aufzulösen. Das Verfahren zur Erstellung eines Antrags variiert je nach Fall und den durch das Gesetz eingeführten Änderungen.
Notwendig
- - eine Kopie der Heiratsurkunde,
- - Ausweispapiere,
- - Unterschriften des Angeklagten.
Anweisungen
Schritt 1
Der Scheidungsantrag wird von beiden Ehegatten gemeinsam gestellt. In der Regel müssen Sie darin angeben:
- Nachname, Vorname, Patronym, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nationalität, Wohnort, Geburtsort;
- Angaben zum Ehevertrag (Heiratsurkunde);
- Nachnamen, die die Ehegatten nach der Scheidung hinterlassen möchten;
- Passdaten.
Schritt 2
Eine Kopie der Forderung ist ebenfalls angegeben, eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe ist beigefügt. Bei minderjährigen Kindern werden deren Namen und Geburtsdaten angegeben. Sie müssen auch das Datum angeben, ab dem die Ehe mit dem Beklagten als beendet gelten kann. Der Antrag sieht manchmal die Möglichkeit der Versöhnung vor. Bei Eigentumsstreitigkeiten oder Fragen zum Unterhalt von Kindern ist dies ebenfalls anzugeben. Ansonsten heißt es: „Es gibt keine Streitigkeiten über den Unterhalt von Kindern und die Bestimmung des Wohnorts – die Kinder bleiben bei der Mutter (Vater). Auch um Eigentum gibt es keine Streitigkeiten."
Schritt 3
Mit einem Scheidungsantrag wenden sie sich an den Richter des Ortes, an dem der Beklagte registriert ist. Wenn das unvollkommene Kind beim Kläger wohnt, können Sie auch in den entsprechenden Bezirk gehen. Der Antrag wird von zwei Antragstellern gemeinsam unterschrieben, das Datum der Erstellung ist angegeben. Hat einer der Ehegatten keine Möglichkeit, beim Standesamt zu erscheinen, kann der Antrag in zwei getrennten Dokumenten erstellt werden. Die Unterschrift des nicht zum Verfahren erscheinenden Antragstellers wird jedoch notariell beglaubigt und ist erst dann gültig.
Schritt 4
Außerdem wird der Antrag registriert, und die Auflösung der Ehe erfolgt einen Monat später in Anwesenheit von mindestens einem der Ehegatten.