Vergleicht man das allgemeine Steuersystem mit dem vereinfachten Steuersystem, dann stellt sich am Ende heraus, dass die Steuerbelastung vergleichsweise geringer ist. Um jedoch die endgültige Entscheidung über den Übergang zum vereinfachten Steuersystem zu treffen, sollten sowohl ein einzelner Unternehmer als auch eine Organisation alles sorgfältig abwägen und den endgültigen Nutzen berechnen. Bei der Wahl müssen Sie wissen, wann und wie Sie den Übergang zu einem vereinfachten Steuersystem richtig beantragen.
Anweisungen
Schritt 1
Vor dem Ausfüllen eines Antrags auf Umstellung auf ein vereinfachtes Besteuerungssystem ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige beim Wechsel zum vereinfachten Besteuerungssystem die Steuerbehörde vor dem 20. Dezember des Jahres vor dem Jahr der erstmaligen Anwendung informieren muss.
Schritt 2
Der Antrag ist auf einem speziellen Formular mit schwarzer Tinte auszufüllen.
Schritt 3
Im Antrag auf Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem müssen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmer oder zur Organisation machen. Wenn sich ein Unternehmer gerade registriert hat oder gerade eine Organisation gegründet wurde, hat er noch keine TIN / KPP, also wird er einfach nicht angegeben.
Schritt 4
Nur registrierte Organisationen und Unternehmer legen das Datum ihrer staatlichen Registrierung als Datum des Übergangs in das vereinfachte Steuersystem fest.
Schritt 5
In der nächsten Zeile müssen Sie die Höhe des Einkommens angeben, das Sie für neun Monate im laufenden Jahr erhalten haben. Dies gilt jedoch nur für Betriebsorganisationen, die zum 1. Oktober des laufenden Jahres auch die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter und die Kosten für abschreibungsfähiges Eigentum der Organisation angeben müssen. Nur etablierte Organisationen und Unternehmer legen hier einen Strich durch die Rechnung.
Schritt 6
Die Linie für die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gilt nur für aktive Unternehmer und Organisationen, die Arbeitnehmer eingestellt haben. Einzelunternehmer, die keine Mitarbeiter haben, sowie „neugegründete“Organisationen und Einzelunternehmer setzen hier einen Strich.
Schritt 7
Die Zeile über den Wert des abschreibungsfähigen Vermögens gilt nur für Betriebsorganisationen. Hier müssen sie den Restwert des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte angeben, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Rechnungslegung bestimmt wird. Alle anderen setzen hier einen Strich.
Schritt 8
Die Zeile zur Teilnahme an Vereinbarungen, zur Produktionsteilung wird nur von bestehenden Einzelunternehmern und Organisationen ausgefüllt. Alle anderen setzen hier einen Strich.
Schritt 9
Der Antrag muss unterschrieben und beglaubigt, mit allen erforderlichen Siegeln und Unterschriften versehen und beim Finanzamt eingereicht werden. Steuerpflichtige, die ihr Steuersystem ändern, sollten daran denken, dass die Antragsfrist auf zwei Monate begrenzt ist - vom 1. Oktober bis 30. November.