Nicht alle Männer und in jüngerer Zeit auch Frauen haben sich bemüht, ihre Nachkommen von ihren ehemaligen Ehepartnern zu unterstützen, an der Erziehung teilzuhaben und zu unterstützen. In diesem Fall hat der Geschädigte Anspruch auf Unterstützung durch staatliche Stellen, um materielle Unterstützung durch einen fahrlässigen Elternteil zu erhalten.
Konzept
Unterhalt ist eine regelmäßige und obligatorische Zahlung eines vereinbarten Betrags von einem Ehegatten an einen anderen zum Unterhalt eines/einer gemeinsamen minderjährigen Kindes/Kinder.
Können die Eltern diese Frage nicht untereinander klären oder weicht der Unterhaltspflichtige nach mündlicher Vereinbarung seinen Verpflichtungen aus, so hat der Ehegatte im Interesse seines minderjährigen Kindes das Recht, die Beitreibung beim Gericht zu beantragen.
Darüber hinaus wird das Problem entweder durch Unterzeichnung einer Vergleichsvereinbarung oder durch Erlass eines Gerichtsbeschlusses gelöst. Im ersten Fall obliegt die gewissenhafte Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen dem Ehegatten - dem Unterhalt, im zweiten Fall kann sie von einer spezialisierten Bundesbehörde - dem Gerichtsvollzieher - geregelt und kontrolliert werden.
Gerichtsvollzieher werden auch involviert, wenn der ehemalige Ehegatte nicht nur Zahlungen verweigert, sondern sich auch vor dem Einzug versteckt und zum böswilligen Säumigen wird. In diesem Fall wird das Verfahren zur Ermittlung des Unterhaltsschuldners eingeleitet.
Startvorgang
Dieses Verfahren wird nach einer Reihe von Ereignissen möglich:
- Eine gerichtliche Entscheidung, die einen der Elternteile verpflichtet, für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes zu zahlen, diese Informationen in ein Fachregister einzutragen und eine Kopie der Unterlagen an die Arbeits- oder Unterhaltsstelle zu senden.
- Der Unterhaltspflichtige kommt seinen Pflichten nicht nach: Er überweist den vorab vereinbarten Betrag nicht, zahlt ihn unregelmäßig oder in geringerer Höhe.
- Der Ex-Ehepartner entzieht sich der Verantwortung und versteckt sich bewusst, um seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen.
In diesem Fall ist es notwendig, sich so schnell wie möglich an den Gerichtsvollzieherdienst zu wenden. Von dem Moment an, in dem die Schuld auftaucht und bis zur Bildung eines großen Schuldenbetrags ist es viel einfacher und schneller, einen Unterhaltsberechtigten zu finden und die Schulden von ihm einzuziehen.
Die aufgeführten Gegenstände sind jedoch kein Grund für die sofortige Aufnahme des Schuldners in die Fahndungsliste. Der Gerichtsvollzieher leitet eine Klage ein. Danach schickt er eine Mitteilung an den Unterhalt über den Eintritt der Schuld am Wohnort. Wenn die Person nicht zum Gespräch erscheint und in keiner Weise versucht, mit dem Kläger Kontakt aufzunehmen, um die Frage der Rückzahlung der Unterhaltsschuld zu klären, weist der Gerichtsvollzieher ihn auf die Möglichkeit hin, für Nichtzahlung, Inkasso und Folgen.
In Ermangelung einer Reaktion des Schuldners und der Unmöglichkeit, ihn auf die übliche Weise zu finden, wird eine gerichtliche Verfügung zur Einleitung des Durchsuchungsverfahrens erlassen und der Unterhaltsverwalter selbst auf die Fahndungsliste gesetzt.
In der Entscheidung über die Einziehung ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, anzugeben, welche Strafe gegen den Säumigen verhängt wird. Danach wird die Person in die Schuldnerliste aufgenommen und ihr wird automatisch das Recht entzogen, ins Ausland zu reisen.
Kopien dieses Beschlusses werden allen Beteiligten des Vollstreckungsverfahrens unbedingt zugesandt.
Antrag auf Schuldnersuche
Voraussetzung für die Einleitung des Durchsuchungsverfahrens ist, dass der Gerichtsvollzieher einen Antrag des Unterhaltsberechtigten hat. Es ist in beliebiger Form geschrieben, aber mit einer bestimmten Struktur und einem bestimmten Inhalt. Daher sind die folgenden Spalten für die Anzeige obligatorisch:
- Anschrift und Abteilung des Gerichtsvollzieherdienstes (in der Kopfzeile in der oberen rechten Ecke);
- Vollständiger Name des Gerichtsvollziehers, der die Suchaktivitäten durchführt (in der Kopfzeile in der oberen rechten Ecke);
- Vollständiger Name des Antragstellers (in der Kopfzeile oben rechts);
- in der Mitte - "Erklärung zur Suche nach dem Unterhaltspflichtigen"; von der roten Linie das Wesen des Antrags an den Gerichtsvollzieher (Vorliegen von Schulden, Laufzeit, Höhe der Schulden);
- Angabe aller verfügbaren Informationen über den Unterhalt sowie Dritter, die Informationen über den Aufenthaltsort, die Beschäftigung und das Eigentum des gesuchten Zahlers haben können;
- der Zweck der Kontaktaufnahme mit dem Gerichtsvollzieher;
- Erhebungsgrundlage;
- Datum, Unterschrift.
Der Gerichtsvollzieher prüft diesen Antrag innerhalb von 3 Tagen. Im Falle einer positiven Entscheidung wird ihnen eine Verfügung über die Aufnahme der Suchtätigkeiten erlassen. Der Antrag wird registriert und eine Kopie davon an den letzten Wohnsitz des Schuldners gesendet.
Wie ist die Suche
Artikel 65 der FZ-229 besagt, dass die Arbeit an der vom Gericht als solche anerkannten Unterhaltssuche nur vom Gerichtsvollzieherdienst durchgeführt werden sollte.
Zweck der Durchsuchung ist die Feststellung des Aufenthaltsorts des materiell Verantwortlichen, seines Vermögens (beweglich, unbeweglich) zur Verfolgung und Erfüllung von Unterhaltspflichten.
Recherchen und Recherchearbeiten können nur nach dokumentarischer Bestätigung durchgeführt werden. Neben der Erklärung muss der Antragsteller das Vorliegen einer gerichtlichen Verfügung über die Eintragung der gesuchten Person in das Unterhaltsunterhaltsregister sowie den Nachweis der Umgehung der Verantwortung bestätigen.
Alle Handlungen des Gerichtsvollziehers müssen ebenfalls dokumentiert werden, daher wird für jeden Antrag eine eigene Recherchedatei angelegt.
Die Recherchearbeit erfolgt in drei Hauptbereichen:
- am letzten amtlich bekannten Wohnort;
- am Erfüllungsort des Vollstreckungsbescheids;
- nach dem tatsächlichen Standort der Immobilie.
Der Gerichtsvollzieherdienst hat eine spezialisierte Abteilung, deren Aufgabe es ist, Nichtzahler zu finden und vor Gericht zu bringen. Dazu sind sie mit folgenden Befugnissen ausgestattet:
- Einholung von Personendaten bei den Organen für innere Angelegenheiten, den Steuerbehörden, der Pensionskasse, dem Standesamt;
- Antrag auf Verfügbarkeit von Eigentum bei der VZTA und der Verkehrspolizei;
- Überprüfung von Informationen bei den Zollbehörden;
- Informationen über Konten, Einlagen, Wertpapiere und deren Bewegungen bei Finanzinstituten;
- Befragung von Verwandten, Freunden, Kollegen und sonstigen Dritten, die über die notwendigen Informationen über den Schuldner verfügen;
- Abfahrt zum Ort des Unterhaltsgutes zur Prüfung, Begutachtung;
- Suche und Nutzung von Informationen aus offenen Masseninformationsquellen sowie Seiten aus sozialen Netzwerken, an denen ein privates Detektivbüro beteiligt ist.
Bei der Durchführung von Suchaktionen arbeitet der zuständige Gerichtsvollzieher aktiv mit anderen Einheiten der FSSP zusammen, interagiert mit der Polizei, Verkehrspolizeibeamten, um die ihnen vorliegenden Informationen zu verwenden, insbesondere das Auffinden nicht identifizierter Leichen und Personen, die keine Auskunft über ihre Identität geben können.
Wird der Schuldner außerhalb des Hoheitsgebiets der den Antrag angenommenen Stelle angetroffen, ist der verfahrensführende Gerichtsvollzieher verpflichtet, ihn dem Gerichtsvollzieher zu übergeben, dessen Zuständigkeit die Fortsetzung der Durchsuchung und der Durchsuchungsarbeiten zulässt.
Anerkennung als vermisst
Gemäss Bundesgesetz 229 und der Zivilprozessordnung (Art. 278) werden die operativen Durchsuchungsmassnahmen des Unterhaltsschuldners das ganze Jahr über durchgeführt. Nachdem diese Frist abgelaufen ist und der Unterhalt nicht auffindbar ist, wird der Fall abgeschlossen. Der Antragsteller kann sich mit einem wiederholten Antrag an den Gerichtsvollzieher wenden, aber ohne positives Ergebnis können die säumigen Personen als vermisst erklärt werden.
Im März 2018 wurde Artikel 65 der FZ-229 geändert, wonach der Unterhalt, dessen Standort ein Jahr nach Beginn der Suchaktionen nicht festgestellt werden kann, auf Antrag des Gerichts als vermisst anerkannt wird Hatte der Kläger Unterhaltspflichten, wird eine Hinterbliebenenrente zugewiesen.
Familienangehörige einer als vermisst anerkannten Person werden nach einer gerichtlichen Entscheidung als Familienangehörige des verstorbenen Ernährers anerkannt. Sind unter ihnen behinderte, minderjährige oder unterhaltsberechtigte Personen, können sie auch eine Hinterbliebenenrente beantragen.
Verantwortung übernehmen
Im Falle einer Kontaktaufnahme mit dem Gerichtsvollzieher ist es offensichtlich, dass der Unterhalt zu einem böswilligen Säumigen wird. Daher hat der Gerichtsvollzieher das Recht, bei ihm einige Maßnahmen der Verwaltungsverantwortung anzuwenden:
- Entzug des Führerscheins;
- eine Geldstrafe von bis zu 25 Tausend Rubel;
- ein Reiseverbot ins Ausland;
- Zivildienst bis zu 150 Stunden.
Hatten diese Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung, droht dem Schuldner aber bereits eine Strafbarkeit. Dies kann eine Festnahme von 15 Tagen, eine Besserungsarbeit oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein.
Ein derart hohes Maß an Verantwortung kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung aufgebracht werden. Dies geschieht jedoch äußerst selten, da es schwierig wird, Unterhaltszahlungen einzutreiben.
Für den Fall, dass die Schulden groß werden und der Unterhaltsverwalter nicht die Möglichkeit hat, sie in naher Zukunft zu begleichen, oder er sich weigert, seinen Verpflichtungen aufgrund der Entscheidung des Gerichtsvollzieherdienstes nachzukommen, kann das Vermögen des Unterhaltsberechtigten festgenommen und versteigert werden. Nach Einbehalt des Schuldbetrags wird der verbleibende Teil an den Säumigen zurückgegeben.
Aufschub der Erfüllung von Verpflichtungen
Das Gesetz sieht eine Liste von Fällen vor, in denen die entstandene Unterhaltsschuld als gültig anerkannt werden kann und für deren Rückzahlung ein Aufschub gewährt wird. Dies ist kein erschwerender Umstand und zieht keine verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich.
Die folgenden Gründe können als gültig angesehen werden:
- Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes (die Höhe der regelmäßigen Zahlungen kann nach Vereinbarung der Parteien gekürzt werden);
- gesundheitliche Probleme (nur bei schwerwiegenden Problemen kann die Unterhaltszahlung eine Kürzung der Zahlungen oder ihre vorübergehende Aussetzung beantragen);
- vollständiger oder teilweiser Verlust der Arbeitsfähigkeit (der Zahler kann bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder auf unbestimmte Zeit von der Zahlung befreit werden).
Weigerung, auf der Fahndungsliste zu deklarieren
Laut Aussage kann ein Mitarbeiter des Gerichtsvollzieherdienstes nicht nur eine positive Entscheidung treffen, sondern auch die Annahme verweigern. Je nach Grund der Annahmeverweigerung kann der Beitreibungser nach einer bestimmten Zeit einen erneuten Antrag unter Angabe der gleichen Voraussetzungen und Gründe stellen oder gegen die Entscheidung Berufung bei einer höheren Behörde einlegen.
Wird ein Gerichtsvollzieher in eine Verschwörung oder Umgehung seiner unmittelbaren Pflichten ertappt, kann gegen ihn eine Strafe in Form von Entlassung, Entzug der Prämie oder Strafverfolgung verhängt werden.
Bei der Berufung in der Berufung ist es erforderlich, das Datum der Einreichung des Antrags, die Gründe und Gründe für seine Ablehnung, den Grund für die Untätigkeit, Absprache oder Fahrlässigkeit des Gerichtsvollziehers bei der Prüfung des Antrags, die verletzten Rechtsnormen anzugeben.