Der Rechtsstreit ist für Laien immer ein komplizierter und nervöser Fall, weshalb viele Menschen es vorziehen, die Führung des Falles einem Vertreter zu überlassen, obwohl diese Rolle nicht unbedingt ein Anwalt oder ein professioneller Anwalt ist. Vertreter kann jede geschäftsfähige Person sein, die zur Kenntnis der Verfahrensordnung verpflichtet ist.
Anleitung
Schritt 1
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Interessenvertretung vor Gericht:
1. Wenn Sie als Kläger oder Beklagter (persönlich) Ihre Interessen im Verfahren vertreten. Dies ist in Zivilprozessen üblich. Darüber hinaus entzieht Ihnen die persönliche Teilnahme am Verfahren in diesem Fall in keiner Weise das Recht, einen Vertreter vor Gericht zu haben. Wenn Sie die Interessen einer natürlichen oder juristischen Person (Person oder Organisation) vertreten. Dazu benötigen Sie eine besondere Vollmacht, die nach dem Gesetz erstellt und beglaubigt ist. Nach dem Gesetz kann ein Vertreter vor Gericht eine fähige Person sein, deren Befugnisse ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Schritt 2
Die entsprechende Vollmacht muss also in einem Notariat erstellt werden. Entweder der Organisation, in der Sie derzeit arbeiten, zu vertrauen; oder durch die geschäftsführende Organisation am Wohnort des Auftraggebers; oder von einer Gesundheitseinrichtung, wenn sich der Auftraggeber in Behandlung oder Untersuchung befindet; Kommandant der Einheit, wenn der Vorgesetzte Militärdienst leistet; und sogar der Leiter des Gefängnisses, wenn der Schulleiter eine Freiheitsstrafe verbüßt.
Schritt 3
Nach Ausfüllen der entsprechenden Unterlagen haben Sie als Vertreter das Recht, alle Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Gleichzeitig müssen aber auch Sondervollmachten, wie die Übertragung einer Vollmacht auf eine andere Person, die Geltendmachung neuer Ansprüche oder der Abschluss einer gütlichen Einigung in der Vollmacht des Vertretenen konkretisiert werden.
Schritt 4
Sie können die Kosten des Vertreters auch gerichtlich erstatten lassen, wenn Sie selbst der Auftraggeber sind. In diesem Fall müssen Sie eine Vereinbarung über die Erbringung dieser Dienstleistungen und eine Quittung vorlegen, dass der Vertreter das Geld als Zahlung erhalten hat.
Schritt 5
Bei der Vertretung in Strafverfahren gibt es jedoch einige Unterschiede. Dabei gibt es einige Besonderheiten: Die Verteidigung des Angeklagten kann ein Rechtsanwalt, ein Angehöriger des Angeklagten oder eine andere Person sein, für die der Angeklagte selbst abhört. In jedem Zivilprozess kann fast jede Person ein Vertreter sein, mit wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen.