Sie sind krank und können nicht zur Arbeit gehen. Doch wie bekommt man einen Newsletter, wenn man aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen kann oder eine Wellnessbehandlung anstrebt? Aber man weiß nie, dass es Situationen im Leben gibt, in denen eine Krankschreibung erforderlich ist …
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich an die örtliche Poliklinik, nehmen Sie einen Gutschein für den Besuch eines Therapeuten. Besuchen Sie einen Therapeuten, klagen Sie über gesundheitliche Probleme. Der Therapeut schreibt Ihnen eine Überweisung an das Register oder überweist Sie an einen Facharzt, der Ihre Krankheit betreut. Nehmen Sie nach der Untersuchung und Diagnose die Meinung des Arztes ein und gehen Sie zum Register, wo Sie eine Krankmeldung schreiben, die Sie nach Ihrer Genesung schließen.
Schritt 2
Wenn Sie die Klinik nicht erreichen können, rufen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt (z. B. einen Neurologen) zu Hause an. Rufen Sie das Gesundheitszentrum an oder bitten Sie einen Angehörigen (wenn möglich), den Arzt anzurufen. Nach der Eingangsuntersuchung erstellt der Therapeut (oder ein anderer zu Ihnen nach Hause gerufener Facharzt) eine Bescheinigung und Überweisung an das Register, wonach Sie eine Krankmeldung eröffnen können, wenn der Arzt Ihnen einen Termin direkt in der Klinik vereinbart. Wenn Sie während der gesamten Krankheit das Haus nicht verlassen können, wird Ihnen durch Beschluss der Ärztekommission über den Abschluss des Arztes eine Krankmeldung ausgestellt.
Schritt 3
Auf Beschluss der Ärztekommission kann die Gültigkeit des Bulletins verlängert werden, wenn der Arzt Sie zur Nachbehandlung in staatliche Sanatorien, Apotheken oder Kurorte des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung schickt.
Schritt 4
Wenn Sie mit infektiösen Patienten in Kontakt gekommen sind, wenden Sie sich umgehend an Ihren behandelnden Arzt oder Infektionsarzt, der Ihnen während der Quarantäne ein Bulletin aushändigt. Die Dauer des Krankenstandes wird nur vom Infektionsarzt festgelegt, abhängig vom Zeitpunkt der Isolierung der erkrankten Person, mit der Sie Kontakt hatten.
Schritt 5
Wenn Ihr Kind krank ist, können Sie nur dann ein Bulletin vom Kinderarzt bekommen, der den Krankheitsverlauf Ihres Kindes überwacht, wenn das Kind den Kindergarten besucht.
Schritt 6
Wenn eines Ihrer Familienangehörigen arbeitsunfähig ist, lassen Sie sich vom Arzt Ihres Angehörigen krankschreiben.
Schritt 7
Denken Sie daran, dass Ihnen der behandelnde Arzt auch bei einer aktuellen Arbeitslosigkeit eine vorläufige Invaliditätsbescheinigung ausstellen kann. Dafür müssen Sie jedoch beim Arbeitsamt Ihres Wohnortes gemeldet sein.