Minderjährige Kinder aus einer Wohnung zu entlassen, ist keine leichte Aufgabe. Es ist jedoch durchaus machbar, vorbehaltlich bestimmter Regeln. Nachdem Sie beschlossen haben, Minderjährigen das Recht zu entziehen, sich in Ihrer Wohnung anzumelden, bereiten Sie sich auf den Gang vor Gericht und möglicherweise auf wiederholte Klagen vor. Bitte beachten Sie, dass der gesamte Vorgang lange dauern kann. Seien Sie geduldig - Sie werden es brauchen.
Anleitung
Schritt 1
Die Situationen, in denen die Entlassung Minderjähriger erforderlich ist, können unterschiedlich sein. Sie planen beispielsweise, eine alte Wohnung zu verkaufen und eine neue zu kaufen. Oder Sie kaufen mit einer Hypothek einen Wohnraum. Handelt es sich bei den Mietern oder Eigentümern der zu veräußernden Wohnungen um Kinder, ist zur Durchführung von Immobiliengeschäften die Zustimmung der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde erforderlich.
Schritt 2
Um eine Erlaubnis einzuholen, wenden Sie sich an das Bezirksvormundschaftsamt (gemäß der Registrierung von Kindern). Sie benötigen eine Situationsaussage, einen Reisepass, Geburtsurkunden der Kinder und deren Kopien sowie einen Auszug, dass die Kinder mit Ihnen in derselben Wohnung wohnen. Solche Anträge werden relativ schnell bearbeitet.
Schritt 3
Es gibt aber auch schwierigere Situationen. Zum Beispiel, wenn das Kind bei seinen Großeltern gemeldet ist, aber bei seinen Eltern lebt. Oder mit einem Elternteil nach der Scheidung. Manchmal sind die Initiatoren der Entlassung die Großeltern, die ihre Enkel aus dem eigenen Wohnraum vertreiben wollen.
Schritt 4
Wenn Minderjährige Miteigentümer einer Wohnung sind, ist es fast unmöglich, ihnen das Eigentumsrecht rechtlich zu entziehen. Die einzige Möglichkeit, nicht mit ihnen zu leben, besteht darin, eine andere Wohnung zu schaffen, die dem Anteil entspricht, der dem Eigentümer zusteht. Wenn die Kinder jedoch in einer kommunalen Wohnung gemeldet sind oder nicht in der Liste der Eigentümer von privatisierten Wohnungen enthalten sind, wird der Auszug durchaus möglich.
Schritt 5
Am einfachsten ist es, die Zustimmung der Eltern zur Entlassung ihrer Kinder einzuholen. Aber manchmal sind sie nicht bereit, ihren Wohnraum freiwillig zu räumen. In diesem Fall müssen Sie die Bezirksvormundschaftsabteilung benachrichtigen und bei Gericht einen Räumungsantrag stellen. Beschreiben Sie in Ihrem Antrag den Sachverhalt so detailliert wie möglich. Wenn die Kinder bei ihren Eltern gemeldet sind, die auch nicht Eigentümer dieser Wohnung sind, verlangen Sie die Räumung aller.
Schritt 6
Wenn nur ein Kind in der Wohnung angemeldet ist, geben Sie an, dass es am Wohnort der Eltern gemeldet sein muss. Die Situation wird vereinfacht, wenn das Kind nur förmlich gemeldet wird und zusammen mit seiner Mutter oder seinem Vater in einem anderen Wohnraum lebt. In diesem Fall kann dem Fall durch die Aussage von Zeugen geholfen werden, die bestätigen können, dass das Kind nicht in Ihrer Wohnung wohnt. In diesem Fall sind Ihre Erfolgschancen hoch genug.
Schritt 7
Wenn das Gericht Ihren Räumungsantrag abgelehnt hat, beachten Sie bitte, dass Ihnen ein Rechtsmittel zusteht. Sehr oft wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts außer Kraft setzen.