So Melden Sie Minderjährige Kinder In Einer Wohnung An

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So Melden Sie Minderjährige Kinder In Einer Wohnung An
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Video: So Melden Sie Minderjährige Kinder In Einer Wohnung An

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Anonim

Jeder hat das Recht, in einem bestimmten Wohnraum registriert zu sein. Und Kinder haben dieses Recht in doppeltem Maße. Schließlich wissen sie immer noch nicht, wie sie ihre Interessen verteidigen sollen. Das bedeutet, dass Eltern und Staat sich um sie kümmern sollten. So sind die Eltern gesetzlich verpflichtet, ihr Kind so schnell wie möglich in der Wohnung anzumelden.

So melden Sie minderjährige Kinder in einer Wohnung an
So melden Sie minderjährige Kinder in einer Wohnung an

Notwendig

  • Um ein minderjähriges Kind in einer Wohnung anzumelden, benötigen Sie:
  • - Wohnungshausbuch;
  • - Geburtsurkunde des Kindes;
  • - Pässe der Eltern.

Anleitung

Schritt 1

Bei einem Neugeborenen ist alles klar, es wird automatisch am Wohnort eines Elternteils gemeldet. Darüber hinaus ist hierfür die Zustimmung der Wohnungseigentümer absolut nicht erforderlich. Von allen Dokumenten, die für die Registrierung eines Babys erforderlich sind, benötigen Sie den Pass des Elternteils, in dem das Kind registriert ist, und die Zustimmung des zweiten Elternteils, dass er der Registrierung des Kindes unter der angegebenen Adresse nicht widerspricht.

Schritt 2

Grundsätzlich gelten für alle Kinder unter 14 Jahren die gleichen Regeln. Sie können ein Kind nur am Wohnort der Eltern anmelden. Keine Großmütter, Großväter, Tanten, Onkel und sonstige Verwandte ohne Anmeldung auf ihrem Wohnraum der Eltern des Kindes, Kinder können nicht angemeldet werden.

Schritt 3

Die meisten notwendigen Unterlagen können direkt beim Wohnungsamt bezogen werden, da sie alle Informationen über die Wohnung haben, in der sie das Baby anmelden werden. Wenn Sie die Registrierung eines minderjährigen Kindes beantragen, beachten Sie, dass Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes für mehrere Tage weggenommen werden kann. Später wird es mit dem Stempel „das Kind ist beim Vater/der Mutter gemeldet“zurückgesendet.

Schritt 4

Es ist zu beachten, dass nach der Registrierung des Kindes im Gebiet eines der Elternteile die Miete sofort ansteigt. Schließlich wird es nach der Anzahl der Personen berechnet, die in dieser Wohnung leben. Übrigens kann das Kind selbst seinen Wohnort wechseln und die Anmeldung bei seinen Eltern verweigern, jedoch erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

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