Für viele westliche Rentner und Behinderte sind Pflegeheime an der Tagesordnung. Sie ziehen bereitwillig dorthin in der Hoffnung, einen interessanten Kreis von Gleichaltrigen und eine angemessene Betreuung zu finden. Leider kann sich unser Land nicht mit dem gleichen Service- und Betreuungsniveau für Senioren rühmen. Und in ein Pflegeheim zu kommen, ist gar nicht so einfach.
Anleitung
Schritt 1
Zuerst ein wenig Theorie. Laut Gesetz haben ältere Bürger und behinderte Menschen, die die Fähigkeit zur selbstständigen Selbstversorgung ganz oder teilweise verloren haben und die aus gesundheitlichen Gründen einer ständigen ärztlichen Überwachung bedürfen, Anspruch auf sozialstationäre Leistungen. Nur Rentner dürfen das Pflegeheim betreten, d.h. Frauen ab 55 Jahren, Männer ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderungen, in der Regel der ersten oder zweiten Gruppe von Behinderungen.
Schritt 2
Die Sozialversicherungsträger arbeiten persönlich mit dem Antragsteller selbst zusammen, einem Rentner, der den Wunsch geäußert hat, in ein Pflegeheim umzuziehen. Angehörige können sich nur bewerben, wenn die Person vollständig handlungsunfähig ist.
Schritt 3
Schreiben Sie zunächst eine Erklärung an das Gebietsamt für soziale Sicherheit und Schutz. Der Antrag enthält einen Antrag auf Beantragung einer Pension und eine Verpflichtung, mindestens 75 % der Rente auf das Konto dieser Einrichtung zu überweisen.
Schritt 4
Bereiten Sie sich auf einen Besuch eines Sozialarbeiters vor, der die Lebensbedingungen überprüfen und feststellen muss, dass ein unabhängiges Leben wirklich unmöglich ist.
Schritt 5
Gehen Sie durch eine Ärztekammer, deren Ergebnisse zeigen, dass Sie wirklich eine ständige Pflege benötigen und diese Pflege nicht alleine leisten können.
Schritt 6
Besorgen Sie sich eine Bescheinigung der Hausverwaltung über die Zusammensetzung der Familie und den Stand des persönlichen Kontos. Für eine Bescheinigung über die Höhe der erworbenen Rente wenden Sie sich an das Gebietsbüro der Pensionskasse.
Schritt 7
Geben Sie die gesammelten Bescheinigungen bei der Sozialversicherungsbehörde ab und warten Sie die Entscheidung der Sonderkommission im Sozialversicherungsausschuss der Stadt ab. Auf Beschluss der Kommission erhalten Sie einen Gutschein für das nächstgelegene Pflegeheim. Bitte beachten Sie, dass es zwischen einer Woche und mehreren Monaten dauern kann, bis das Problem behoben und Informationen gesammelt sind.