Die TIN ist eine Steueridentifikationsnummer, die natürlichen und juristischen Personen zugewiesen wird, die auf dem Territorium der Russischen Föderation Steuern zahlen. Diese Nummer wird seit 1999 von den Finanzbehörden verwendet und ist bei der Erstregistrierung erhältlich. Für alle Unternehmen ist die Einholung einer TIN zwingend erforderlich. Für Bürger ist der Erwerb nur dann obligatorisch, wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder private Unternehmer sind.
TIN-Zuordnungsverfahren
Das Verfahren und die Bedingungen, nach denen die Steueridentifikationsnummer vergeben, angewendet oder geändert werden kann, werden durch die Verordnung des Ministeriums für Steuern und Abgaben der Russischen Föderation vom 03.03.2004 Nr. BG-3-09 / 178 genehmigt. Eine juristische Person kann ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn sie bei der Steueraufsichtsbehörde registriert ist und eine Aufzeichnung darüber in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen – das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen – eingetragen ist.
Dazu müssen Sie einen Antrag in einheitlicher Form ausfüllen und ein Dokumentenpaket einreichen, das gesetzliche Dokumente, eine Anordnung zur Ernennung eines Managers und Hauptbuchhalters, Protokolle einer Hauptversammlung der Aktionäre oder Gründer usw. enthält. Eine Person für die Registrierung muss einen Antrag und einen Pass beim Finanzamt einreichen, die Registrierung kann im Internet auf der Website des Eidgenössischen Steuerdienstes abgerufen werden.
Ein paar Tage später muss ein Vertreter einer juristischen Person oder eines Bürgers beim Finanzamt erscheinen und eine Registrierungsbescheinigung einer juristischen oder natürlichen Person in die Hände bekommen, in der die TIN angegeben und bei der Registrierung zugewiesen wird. In einigen Fällen werden die Dokumente für die Zuweisung einer TIN an seinen Mitarbeiter von der Buchhaltung des Unternehmens an die Steueraufsichtsbehörde gesendet.
INN ändern
Eine eindeutige Identifikationsnummer kann einem Unternehmen oder Bürger nur einmal lebenslang ohne Anspruch auf Ersatz zugewiesen werden. Ändert sich der Name des Unternehmens oder ändert der Bürger die im Zertifikat angegebenen Daten: Vorname, Nachname oder Patronym, müssen die Änderungen an diesem Dokument vorgenommen werden, die TIN bleibt jedoch gleich.
Gemäß Ziffer 5 der Verordnung Nr. BG-3-09 / 178 entfallen die den steuerpflichtigen Unternehmen zugeteilten Identifikationsnummern bei deren Abmeldung bei Beendigung der Tätigkeit aufgrund einer Umstrukturierung in Form einer Verschmelzung oder Spaltung. Einem neuen Unternehmen, das aufgrund einer Reorganisation den Betrieb aufgenommen hat, wird eine neue TIN zugewiesen. Im Falle der Liquidation eines Unternehmens oder des Todes eines Bürgers wird seine TIN ohne das Recht auf Wiederverwendung ungültig. Ändert das Unternehmen nur die Organisations- und Rechtsform und nimmt die entsprechenden Änderungen an den Gründungsdokumenten vor, ohne die Umstrukturierung vorzunehmen, bleibt seine TIN unverändert.
Wenn die personenbezogenen Daten einer natürlichen Person geändert werden, muss sie sich mit einem Antrag auf Ausstellung einer neuen Bescheinigung, die die zuvor zugewiesene TIN enthält, an das Finanzamt wenden.