Die Normen des Zivilprozessrechts lassen das Bestehen eines Mitangeklagten oder mehrerer Mitangeklagter in streitigen Zivilrechtsverhältnissen zu.
Anleitung
Schritt 1
Ansprüche und sonstige Erklärungen im Rahmen von Zivil- und Schiedsverfahren können Anforderungen sowohl an einen als auch an mehrere Beklagte enthalten. Die Anwesenheit eines zweiten Beklagten kann jedoch bereits bei der Prüfung eines Zivilrechtsstreits deutlich werden.
Schritt 2
Nur ein Gericht kann eine juristische oder natürliche Person als Zweitbeklagten gewinnen. Ein Antrag auf Beibringung eines Mitangeklagten kann sowohl vom Kläger als auch von einer an einem Zivilprozess Beteiligten als Beklagter gestellt werden.
Schritt 3
Ein solcher Antrag wird an den zuständigen Richter gerichtet. Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu vereinbaren. Geben Sie im Antrag unbedingt die Angaben zur Organisation bzw. den Daten der Person an, die Ihrer Meinung nach als Mitangeklagte in das Verfahren einbezogen werden soll, und begründen Sie vor allem die Gründe für die Notwendigkeit den zweiten Angeklagten in den Fall einzubeziehen. Dies können z. B. gemeinsame Leistungserbringung im Rahmen eines Vertrages, Teilnachfolge etc. sein. Alle Ihre Argumente müssen dokumentiert werden. Bitten Sie das Gericht, die entsprechenden Unterlagen dem Fall in der Petition beizufügen.
Schritt 4
Sie können den Antrag während der Gerichtssitzung über den Fall oder in der Pause zwischen den Sitzungen persönlich beim Richter einreichen - über die Gerichtskanzlei. Vergessen Sie im letzteren Fall nicht, im Antrag die Aktennummer, den Namen des Richters und die Namen der Verfahrensbeteiligten anzugeben.