Ein Behinderter der Gruppe 2 hat Anspruch auf eine Reihe von Leistungen, die ihm das Leben erleichtern. Zu den wichtigsten zählt die Möglichkeit, die Transportsteuer zu senken oder ganz abzuschaffen. Für die Zulassung müssen Sie ein Paket mit Papieren abholen, die die Rechte eines behinderten Menschen bestätigen und sicherstellen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Teilnahmeberechtigung: Grundvoraussetzungen
Die Behindertengruppe 2 wird von Bürgern aufgenommen, die sich nicht selbstständig bewegen können, die Einschränkungen bei der Arbeit und Ausbildung haben. Darüber hinaus können sie sich im Alltag selbst bedienen und ein relativ aktives Leben führen. In letzterem wird eine behinderte Person von einem speziell auf die Bedürfnisse einer Person mit eingeschränkter Mobilität angepassten Fahrzeug unterstützt. Der Staat ist bereit, die Kosten für Wartung und Betrieb der Maschine zu senken. Eine behinderte Person der 2. Gruppe wird von der Zahlung der Transportsteuer befreit und erhält einen erheblichen Vorteil für die Ausstellung einer OSAGO-Police (50% der Versicherungssumme).
Bevor Sie mit dem Papierkram fortfahren, müssen Sie sicherstellen, dass das Gerät die Anforderungen erfüllt. Hauptsache Motorleistung. In Moskau und der Region Moskau sind Bürger mit Behinderungen von der Transportsteuer befreit, wenn die Kapazität des Autos 150 PS nicht überschreitet. Ein Motorrad oder Roller darf maximal 50 PS haben. Zum Vergleich: In der Region Lipezk erhält ein behinderter Mensch eine Leistung, wenn sein Auto nicht stärker als 200 PS ist. Einwohner anderer Regionen sollten die Anforderungen bei den örtlichen Sozialversicherungsbehörden oder auf der FSN-Website überprüfen.
Sie können nur für 1 Auto eine Leistung erhalten, die speziell auf die Bedürfnisse einer behinderten Person zugeschnitten ist. Es ist notwendig, dass das Auto mit sozialer Unterstützung gekauft wurde.
So beantragen Sie Vorzugsleistungen
Um die Rechte zu bestätigen, muss eine behinderte Person die folgenden Dokumente sammeln:
- allgemeiner Reisepass;
- eine Bescheinigung einer behinderten Person der 2. Gruppe;
- obligatorische Krankenversicherung;
- ZINN;
- Eigentumsbescheinigung des Fahrzeugs.
Kopien der Unterlagen sind dem Antrag auf Befreiung von der Transportsteuer beigefügt. Das Papierpaket wird persönlich beim örtlichen Bundessteueramt abgegeben oder per Post mit obligatorischem Rückschein versandt. Es ist keine notarielle Beglaubigung von Dokumenten erforderlich, eine persönliche Unterschrift genügt. Auf der FTS-Website besteht die Möglichkeit, einen elektronischen Antrag zu stellen, dies erfordert eine Registrierung und Zugang zu Ihrem persönlichen Konto. Der Antrag wird schnell geprüft, der Bürger kann sich auf der Website des Bundessteueramtes über die Ergebnisse informieren.