Ist Eine Abtretung Des Anspruchs Aus Einem Vollstreckungsbescheid Möglich?

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Ist Eine Abtretung Des Anspruchs Aus Einem Vollstreckungsbescheid Möglich?
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Anonim
Ist eine Abtretung des Anspruchs aus einem Vollstreckungsbescheid möglich?
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Verpflichtungen

Wechsel der Verpflichteten

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation legt (Abschnitt III „Allgemeiner Teil des Schuldrechts“) Allgemeine Bestimmungen über Schuldverhältnisse (Absatz 1 des genannten Abschnitts) fest. Dieser Unterabschnitt enthält zusätzlich zu den Kapiteln, die allgemeine Bestimmungen über die Verpflichtung beschreiben, wie z. B. den Begriff der Verpflichtung, ihre Erfüllung und Durchsetzung, ein Kapitel über den Personenwechsel in der Verpflichtung. Gleichzeitig legt der Kodex solche Übergangsarten fest wie: die Übertragung der Rechte des Gläubigers auf eine andere Person und die Übertragung von Schulden.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen Arten besteht darin, dass im Falle der Übertragung der Rechte des Gläubigers auf eine andere Person die Zustimmung des Schuldners in der Regel nicht erforderlich ist. Bei der Übertragung einer Schuld ist die Zustimmung des Schuldners erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Übertragung von Rechten, die untrennbar mit der Persönlichkeit des Gläubigers verbunden sind, insbesondere Ansprüche auf Unterhalt und Ersatz von Schäden an Leben oder Gesundheit, auf eine andere Person nicht zulässig ist.

Darüber hinaus kann das Recht, das dem Gläubiger aufgrund der Verpflichtung zusteht, von diesem auf eine andere Person im Rahmen des Geschäfts übertragen werden (Abtretung der Forderung) oder kann aufgrund des Gesetzes auf eine andere Person übertragen werden.

Abtretung des Anspruchs

Nach Art. 383 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation ist die Abtretung einer Forderung zulässig, wenn sie dem Gesetz nicht widerspricht. Zu den Gesetzen, die die Abtretung der Forderungsrechte verbieten, zählen insbesondere: Bundesgesetz vom 22.11.1995 N 171-FZ (in der Fassung vom 03.08.2018) "Über die staatliche Regulierung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Ethylalkohol, Alkohol und Alkohol- Produkte enthalten und über die Einschränkung des Konsums (Trinken) alkoholischer Getränke" (Art. 26), Bundesgesetz vom 24.04.1995 N 52-FZ, (Hrsg. vom 03.08.2018) "Über die Tierwelt" (Artikel 49), Gesetz der Russischen Föderation vom 21.02.1992 N 2395-1 (überarbeitet vom 03.08.2018) "Über den Untergrund" (Artikel 17.1), Federal Gesetz vom 30.12.2004 N 214-FZ (in der Fassung vom 29.07.2018) „Über die Beteiligung am gemeinsamen Bau von Mehrfamilienhäusern und anderen Immobilien und über Änderungen einiger Rechtsakte der Russischen Föderation“(Artikel 1), Bundesgesetz vom 12.01.1996 7-FZ (in der Fassung vom 29. Juli 2018) "Über gemeinnützige Organisationen" (Art. 31.1.) Und andere.

Abtretung des Anspruchs aus einem Vollstreckungsbescheid

Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 02.10.2007. Nr. 229-FZ „Zum Vollstreckungsverfahren“in der Liste der Gesetze, die der Abtretung des Anspruchsrechts widersprechen. Das genannte Bundesgesetz in Art. 52 sieht die Feststellung der Erbfolge im Vollstreckungsverfahren vor. Unter den Gründen, aus denen die Abtretung des Anspruchsrechts angegeben ist.

So ist die Abtretung von Ansprüchen aus einem Vollstreckungsbescheid möglich, mit Ausnahme der Abtretung von Rechten, die untrennbar mit einer Person verbunden sind, z. Verbraucherschutz usw.

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