Der Mutterschaftsurlaub wird für 140 Tage bezahlt. Für komplizierte Arbeit werden 16 Tage hinzugefügt. Bei Mehrlingsschwangerschaften beträgt der Mutterschaftsurlaub 194 Tage. Alle Tage werden auf Basis von 100 % des durchschnittlichen Verdienstes für 24 Monate vergütet. Bei Frauen mit weniger als 6 Monaten Berufserfahrung wird die Zahlung der Mutterschaftstage nach dem Mindestlohn berechnet. Krankheits- und Urlaubstage auf eigene Kosten sind im Berechnungsbetrag nicht enthalten. Eine bei mehreren Arbeitgebern beschäftigte Frau kann den Mutterschaftsurlaub in allen Betrieben erhalten. Der Höchstbetrag darf 1136,99 für einen Zahlungstag nicht überschreiten.
Anleitung
Schritt 1
Um den Betrag zu berechnen, den Sie erhalten, teilen Sie den in zwei Jahren verdienten Betrag durch 730 und multiplizieren Sie ihn mit 140 (oder 156, 194, je nach Geburtsergebnis und Anzahl der geborenen und geborenen Kinder). Bei einem Gehalt von 20.000 Rubel sieht es beispielsweise so aus:
20.000 * 24 = 480.000 (alles Einkommen in 2 Jahren).
480.000: 730 = 657,53 (Betrag pro Tag).
657,53 * 140 = 92054,2 (Betrag Ihres Mutterschaftsurlaubs).
Schritt 2
Bei schwierigen und komplizierten Geburten werden 16 zusätzliche Tage separat vergütet (auf Grundlage einer Bescheinigung).
Schritt 3
Bei Geburt von zwei oder mehr Kindern: 657,53 * 194 = 127.560,82 (diesen Betrag erhalten Sie).
Schritt 4
Der Betrag für Krankheitsurlaub und Urlaub auf eigene Kosten wird im Gesamtbetrag nicht berücksichtigt. Ziehen Sie den Gesamtbetrag für den Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Verdienst für 24 Monate ab und teilen Sie ihn trotzdem durch 730 (die Anzahl der Tage in 2 Jahren).
Schritt 5
Bei Einzelunternehmerinnen und Frauen mit weniger als 6 Monaten Berufserfahrung erfolgt die Berechnung auf Basis des Mindestlohns (am Tag des Mutterschaftsurlaubs). Multiplizieren Sie die Mindestgröße mit 24, dividieren Sie durch 730 und multiplizieren Sie mit den vorgeschriebenen Tagen des Mutterschaftsurlaubs (mit 140, 156 oder 194).
Schritt 6
Unter dem Mindestlohn für alle berufstätigen Frauen wird der Mutterschaftsurlaub nicht berechnet.