Sie waren als Zeuge oder Beschuldigter in ein Strafverfahren verwickelt. Wenn Sie als Zeuge durchgehen, aber nicht aussagen wollen, können Sie dies nur in genau definierten Fällen tun: Sie sind beispielsweise ein naher Verwandter des Angeklagten, seines Anwalts oder eines Priesters. Wenn Sie der Angeklagte sind, haben Sie das Recht zu schweigen.
Anleitung
Schritt 1
Lesen Sie die Regeln der Strafprozessordnung für Zeugenaussagen. Wenn Sie der Angeklagte (Angeklagte) sind, befinden Sie sich in einer vorteilhaften Position. Sie haben das Recht, nicht auszusagen. Vergessen Sie dabei nicht, dass Sie dies selbst erklären müssen, wenn Sie aussagen möchten. Nach der Strafprozessordnung darf der Angeklagte (Angeklagte) nach einer Aussageverweigerung nicht zur Vernehmung geladen werden, bis er selbst seinen Willen zur Aussage erklärt.
Schritt 2
Als Zeuge ist die Sache etwas komplizierter. Denken Sie daran, dass Sie von der Aussage befreit werden können, wenn Sie ein naher Verwandter des Angeklagten (Verdächtigen) sowie einer anderen nahestehenden Person sind. Der CPC bietet eine ungefähre Liste solcher Status, sodass Sie sich leicht wiederfinden (oder nicht finden) können. Wenn Sie unter die in der Strafprozessordnung genannte Kategorie fallen, haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.
Schritt 3
Sie können die Aussage auch verweigern, wenn Sie Rechtsanwalt sind. Denken Sie daran, dass Sie in diesem Fall Anwalt (Verteidiger) sein müssen. Wenn Sie nur Rechtsanwalt und nur Zeuge in dem Fall sind, haben Sie kein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie haben auch das Recht, die Aussage als Priester zu verweigern. Es gibt eine kleine Nuance: Der Priester muss Mitglied einer offiziell registrierten religiösen Organisation sein. Aus diesem Grund können Sie nicht behaupten, einer Sekte oder Bewegung wie Scientology anzugehören. Ihre Organisation muss als religiöse Organisation registriert sein. Andernfalls sind Sie nach dem allgemeinen Verfahren zur Aussage verpflichtet.
Schritt 4
Wenn Sie keiner dieser Kategorien zuzuordnen sind, haben Sie kein Zeugnisverweigerungsrecht. In diesem Fall müssen Sie sich wegen Verweigerung der Aussage strafbar machen. Man kann sich nur darüber freuen, dass es unter diesem Artikel vernachlässigbare Fälle von Strafverfolgung gibt.