Viele Sommerhäuser sind verlassen. Das Land ist leer und gepflegte Territorien liegen oft in der Nähe. Darüber hinaus sind die Eigentümer der letzteren keineswegs dagegen, mehrere Hektar Gartenland zu kaufen, die für den Eigentümer-Nachbarn unnötig sind. Bevor Sie jedoch ein Grundstück kaufen, müssen Sie zunächst herausfinden, wer der Eigentümer des Grundstücks ist. Eine Anfrage für den Eigentümer einer registrierten Immobilie wird an die USRR-Behörde gesendet. Ein Grundstücksauszug wird an die Adresse des Objekts oder seine Katasternummer ausgestellt.
Notwendig
Katasternummer des Standorts, Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgaben
Anleitung
Schritt 1
Finden Sie die Katasternummer des Grundstücks heraus, das Sie interessiert. Befindet es sich auf dem Gebiet einer Gartenbaugesellschaft, kann die Katasternummer in das Register des CT-Vorstands eingetragen werden. Wenden Sie sich an den Vorsitzenden Ihrer Partnerschaft, um Hilfe zu erhalten. Daten zum Grundstückseigentümer sollten ihnen jedoch nicht entnommen werden, da nicht alle Eigentümer beim Kauf eines Grundstücks im ST den Eigentümerwechsel angeben.
Schritt 2
Befindet sich das Grundstück nicht in einer Gartenbaugemeinschaft, hat aber schon einmal ein Gebäude darauf gestanden, genügt es, die Postanschrift dieses Gebäudes zu kennen. Unter der Adresse finden Sie die Katasternummer des Grundstücks in der öffentlichen Katasterkarte.
Schritt 3
Nachdem Sie den Standort identifiziert haben, senden Sie eine Anfrage bezüglich des Eigentümers dieser Immobilie an das Regionalbüro der USRR. Ein Antrag auf einen Grundstücksauszug wird bei der Regionalabteilung der Regionalkammer eingereicht.
Schritt 4
Fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Quittung der entrichteten staatlichen Abgaben für die Erteilung öffentlicher Informationen aus dem Immobilienregister bei. Nehmen Sie die Details für die Zahlung bei der USRR-Abteilung selbst vor. Geben Sie in der Anfrage Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse oder die Katasternummer des Grundstücks an, für das Sie sich interessieren. Falls Sie die Site nicht genau identifizieren konnten, beschreiben Sie deren Standort bitte in Ihrer Anfrage ausführlich.
Schritt 5
Nach Ablauf der fünftägigen Frist im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen wird ein entsprechender Auszug für Sie erstellt, in dem der tatsächliche Eigentümer der Website sowie die bestehenden Eigentumsbeschränkungen angegeben werden.