"Zivilehe" ist ein Begriff, der auf zwei Arten interpretiert werden kann. Dies war zunächst der Name eines Bündnisses, das ohne Beteiligung der Kirche geschlossen und nur in staatlichen Gremien formalisiert wurde. Aber wenn man jetzt von einer standesamtlichen Ehe spricht, meint man Menschen, die es nicht für nötig halten, die Seite "Familienstand" mit einem Stempel zu beflecken.
Anleitung
Schritt 1
Es gibt nur eine Möglichkeit, eine standesamtliche Eheschließung rechtlich zu formalisieren - sie offiziell zu registrieren. Stellen Sie einen Antrag beim Standesamt und erhalten Sie zum vereinbarten Zeitpunkt eine Heiratsurkunde und schaffen so eine staatlich anerkannte "soziale Einheit". Nur in diesem Fall erhält das Paar den Status einer Familie mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Andere Optionen sieht die russische Gesetzgebung noch nicht vor.
Schritt 2
Es ist unmöglich, ohne Eheschließung zu einem Anwalt zu gehen und einen Ehevertrag abzuschließen. Laut Gesetz gibt es keine Ehe, also auch keinen Vertrag, und den Begriff der „zivilen Ehe“im rechtlichen Sinne gibt es in unserem Land nicht.
Schritt 3
Wenn Sie zusammenleben und ein gemeinsames Leben führen und nachweisen können, dass Sie länger als sechs Monate zusammengewohnt haben, können Sie einen Teil der von Ihnen gemeinsam erworbenen Immobilie geltend machen. Die Aufteilung des Eigentums erfolgt in diesem Fall jedoch nicht im Verhältnis 50 zu 50, sondern entsprechend der tatsächlichen Investition Ihres persönlichen Geldes in diesen speziellen Kauf. Eine Erbschaft ist in solchen Fällen fast unmöglich – es sei denn, Sie sind länger als ein Jahr von einem Lebenspartner unterhaltsberechtigt. Im Großen und Ganzen sind nur Kinder geschützt, die in einer solchen Ehe geboren und vom Vater „amtlich anerkannt“wurden – sie genießen die gleichen Rechte wie die „ehelichen“.
Schritt 4
Wenn Sie die Ehe aus irgendeinem Grund kategorisch nicht offiziell registrieren möchten, haben Sie nur eines zu tun: Versuchen Sie, sich gegenseitig maximale Rechte einzuräumen, während Sie im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben. Melden Sie die von Ihnen erworbene Immobilie nicht für ein Familienmitglied, sondern für beide gleichzeitig an oder melden Sie sich zumindest unter derselben Adresse an. Generalvollmachten füreinander erteilen - das ist bequem. Geben Sie Ihrem Ehepartner die Kontrolle über Ihre Bankkonten. Und natürlich schreiben Sie Ihr Testament - Sie wissen nie, was passieren kann. So können Sie sicher sein, dass Ihr Lebenspartner seine Rechte an gemeinsam erworbenem Eigentum nicht gerichtlich nachweisen muss.