Was Sie Im Scheidungsfall Brauchen

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Video: Was Sie Im Scheidungsfall Brauchen

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Anonim

Scheidungen sind bei Ehepartnern leider weit verbreitet. Es kann viele Gründe geben, und es gibt immer einen Ausweg - alle die gleichen Türen des Standesamtes, aber mit einer diametral entgegengesetzten Zielvorgabe.

Was Sie im Scheidungsfall brauchen
Was Sie im Scheidungsfall brauchen

Zur Anmeldung des Scheidungsverfahrens benötigen Sie folgende Unterlagen: eine Heiratsurkunde sowie eine Geburtsurkunde für Kinder. Dies ist das Mindestpaket an Dokumenten, um eine Scheidung sowohl im Standesamt als auch vor Gericht einzureichen., eine Einkommensbescheinigung des Elternteils (Formular 2-NDFL), bei dem das Kind lebt. Bei der Forderung nach Aufteilung von gemeinsam erworbenem Eigentum werden der Klageschrift folgende Unterlagen beigefügt: Eigentumsnachweis, diverse Kaufbelege, Unterlagen für Geräte, Garantiescheine. In der Klageschrift müssen Sie die gesamte Vermögensliste, die die Ehegatten während ihres Zusammenlebens erworben haben, mit Angabe des Wertes und des Erwerbsdatums angeben. Der Klage muss eine Kopie der Klageschrift des Beklagten und der Originalbeleg über die Zahlung der staatlichen Gebühr in Höhe von etwa 200 Rubel beigefügt werden. Für den Fall, dass die Forderung eine Forderung nach einer Vermögensaufteilung vorsieht, berechnet sich die Pflicht aus dem Kaufpreis der Forderung - aus dem Betrag der Vermögensgegenstände, die der Kläger auf ihn zu übertragen hat. Wenn Sie sich nicht friedlich scheiden lassen konnten, dann, nachdem alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen wurden, sollte einen Monat später ab dem Zeitpunkt der Antragstellung eine Gerichtsverhandlung stattfinden, deren Datum, Ort und Uhrzeit Sie sicher durch eine Ladung erfahren werden. Während dieses Treffens werden Ihnen verschiedene Fragen gestellt, etwa der folgenden Art: Was genau Ihre Zwietracht verursacht hat, wer daran schuld ist und ob Wege der Versöhnung möglich sind. Auf der Grundlage der Antworten muss das Gericht entscheiden, Ihre Ehe sofort aufzulösen oder eine Bedenkzeit einzuräumen.

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