Ist Das Faksimile Rechtsverbindlich?

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Ist Das Faksimile Rechtsverbindlich?
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Ein Faksimile ist eine Unterschrift, die nicht mit eigener Hand, sondern mit Hilfe eines speziellen Siegels aufgebracht wird. Aus rechtlicher Sicht kann es verwendet werden, aber nicht immer.

Ist das Faksimile rechtsverbindlich?
Ist das Faksimile rechtsverbindlich?

Der Gesetzgeber schreibt die Möglichkeit vor, Faksimiles als Kopie einer Unterschrift zu verwenden. Es gibt nicht so viele Fälle, sie werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation geregelt. Eine Vereinbarung über die Verwendung einer Faksimile-Signatur kann von beiden Parteien der Transaktion, hauptsächlich bei zivilrechtlichen Transaktionen, geschlossen werden. Dafür müssen zwar zusätzliche Papiere unterschrieben werden, die die Bedingungen für die Verwendung des Faxes festlegen. Natürlich sollte ein solches Dokument „lebende“Unterschriften haben, keine Stempel mit Analoga. Auch die Möglichkeit der Verwendung von Faxen kann im Hauptvertrag ausgeschrieben werden.

Gesetzesverstoß

Stimmen Sie zu, das ist sehr praktisch. Der Chef ist möglicherweise nicht immer an Ort und Stelle, und seine Unterschrift kann leicht von einer vertrauenswürdigen Person vorgenommen werden, die Zugriff auf das Siegel hat. Aber in bestimmten Fällen ist Faksimile überhaupt nicht zulässig. Es wird nicht nur keine Rechtskraft haben, sondern auch dem Buchstaben des Gesetzes widersprechen und daher gegen dieses verstoßen. Dies gilt für Buchhaltungs- und Steuerunterlagen, also alle Papiere, die einen Bezug zum Finanzwesen haben. Dazu gehören Zahlungsdokumente, Vollmachten, die finanzielle Auswirkungen vorsehen. So schreibt beispielsweise das Rechnungslegungsgesetz die Angaben vor, die beim Ausfüllen des Dokuments erforderlich sind. Darunter ist auch eine handschriftliche Unterschrift eingetragen, die direkt auf die Rechtswidrigkeit der Nutzung des Faksimile hindeutet. Auch im Steuerrecht wird die Verwendung von Faxen nicht gesondert ausgewiesen. Die Steuerbehörden erkennen die Rechtmäßigkeit und die per Faksimile unterschriebenen Rechnungen nicht an. Dieses Dokument muss vom Leiter der Organisation und dem Buchhalter und nur "live" unterzeichnet werden. Wenn also das Gesetz oder die Parteien die Verwendung von Faxen nicht vorsehen, gilt ein auf diese Weise unterzeichnetes Dokument im Falle eines Rechtsstreits nicht als legal. Der Deal gilt einfach als nicht abgeschlossen.

Elektronische Unterschrift

Die einzige Ausnahme, bei der eine Kopie der Unterschrift angebracht werden kann, ist eine Steuererklärung. Es kann mit einer elektronischen Signatur beglaubigt werden. Eine elektronische Signatur ist jedoch ein spezielles Analogon einer „lebenden“Signatur. Und in diesem Fall kann das Fax sowieso nicht verwendet werden.

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